Hamburger Gericht: Gegner von Gendersprache müssen Unterschriften in Ferien sammeln

Das Hamburgische Verfassungsgericht entschied, dass die Hamburger Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ den zeitlichen Ablauf durch ihren Antrag selbst bestimmt hat und sie deswegen in den Sommerferien die Unterschriften sammeln muss. Die Initiative braucht 66.000 Unterschriften, um eine Volksabstimmung zu erzwingen.
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Eine Volksinitiative in Hamburg widmet sich ab Beginn der Sommerferien dem Gendern.Foto: Marijan Murat/dpa
Epoch Times3. Juli 2024

Die Hamburger Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ muss ihre Unterschriften für eine Volksabstimmung überwiegend in den Sommerferien sammeln.

Dagegen gerichtete Eilanträge wies das Hamburgische Verfassungsgericht mit einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag ab. Die Initiative habe den zeitlichen Ablauf mit ihrem Antrag selbst so vorbestimmt. (Az. HVerfG 3/24)

Die Initiative wendet sich gegen Gendersternchen und Doppelpunkte in der Hamburger Verwaltung sowie in Bildungseinrichtungen und städtischen Unternehmen. Mit mehr als zehntausend Unterschriften erzwang die Initiative zunächst eine Beratung in der Hamburger Bürgerschaft, welche die Initiative aber ablehnte. Nun sind 66.000 Unterschriften nötig, damit es zu einer Volksabstimmung kommt.

Richter lehnen Eilantrag ab

Da der Zeitrahmen von drei Wochen hierfür ausgerechnet in den Hamburger Sommerferien liegt, wollte die Volksinitiative vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht eine Verschiebung erreichen. Doch die Richter wiesen den Eilantrag ab. Im Hauptverfahren sei eine Verschiebung gar nicht beantragt worden. Ein entsprechender Eilantrag sei daher offensichtlich unzulässig.

In dem Verfahren wirft die Initiative der Bürgerschaft vor, sie habe eigens nur kurz über den Antrag beraten, damit die Unterschriftensammlung in die Ferien fällt. Nach dem nun bekannt gegebenen Eilbeschluss hat die Initiative damit aber wohl nur wenig Aussicht auf Erfolg.

Volksinitiative hat Antrag kurz vor Ende der Bürgerschaftsberatung gestellt

Dieser Vorwurf sei „durch nichts belegt“, hieß es. Auch habe die Volksinitiative den Antrag auf das Volksbegehren kurz dem Ende der Bürgerschaftsberatung gestellt. Dadurch habe sie selbst den Fortgang des Verfahrens angestoßen „und einer möglichen Einwirkung auf dessen weiteren zeitlichen Ablauf entzogen“.

Damit bleibt es dabei, dass die Initiative ab dem 18. Juli Briefunterstützer für ihr Anliegen werben kann. An diesem Tag beginnen in Hamburg auch die Sommerferien. Die Unterschriftensammlung mit Listen läuft dann ab dem 8. August für drei Wochen bis zum 28. August – dem letzten Ferientag. (afp)



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