Hamburger Gericht bestätigt Verbot von Corona-Demo
Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die für Sonnabend geplante Demonstration von Kritikern der Corona-Politik in der Hamburger Innenstadt bestätigt. Das Gericht bekräftigte damit die Entscheidung der Hamburger Versammlungsbehörde von Donnerstag, die Kundgebung zu verbieten. Die Antragstellerin, die mit einem Eilantrag gegen das Demo-Verbot vorgehen wollte, kann nun eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Bei der Kundgebung am letzten Wochenende waren rund 14.000 Menschen gekommen, um gegen die Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Die samstäglichen Demos in der Innenstadt haben seit Dezember deutlich Zulauf.
Die Polizei Hamburg begründete seine Entscheidung mit einer drastischen Steigerung der Corona-Zahlen. Die Entscheidung sei aus Infektionsschutzgründen gefallen, sagte Polizeisprecher Holger Vehren am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Da es sich bei einem großen Teil der zu erwartenden 11.000 bis 15.000 Teilnehmer um Impfgegner handele, sei nicht zu erwarten, dass Infektionsschutzmaßnahmen eingehalten würden.
Die Gesundheitsbehörde, mit der sich die Polizei bei der Entscheidung eng abgestimmt habe, sei zu der Einschätzung gekommen, dass Versammlungen unter den gegenwärtigen Umständen nur dann zu verantworten seien, wenn alle Teilnehmer Masken trügen. „Das ist bei dieser Versammlung in der Vergangenheit nicht passiert und auch nicht zu erwarten“, sagte er.
Eine ebenfalls für Samstag angemeldete Gegendemonstration unter dem Motto „Solidarität und Aufklärung statt Verschwörungsideologien“ dürfe hingegen stattfinden. „Die werden Maske tragen, davon gehen wir aus“, sagte Vehren. (dpa/er)
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