Hamburger Gericht: 16-jährige Schülerin darf im Unterricht Nikab tragen
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat die Aufhebung des Vollverschleierungsverbots gegen eine Hamburger Schülerin bestätigt.
Damit hat die Stadt im Streit um die Vollverschleierung nun auch in zweiter Gerichtsinstanz verloren. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg wies am Montag eine Beschwerde der Stadt zurück. Der Beschluss sei unanfechtbar.
Für eine Anordnung der Schulbehörde an die Mutter der 16-Jährigen, dafür Sorge zu tragen, dass die Tochter im Unterricht ihr Gesicht zeige, fehle die gesetzliche Grundlage.
Schule setzte 500 Euro Bußgeld an
Damit darf eine 16-Jährige mit dem sogenannten Niqab am Berufsschul-Unterricht in Hamburg-Hammerbrook teilnehmen. Die Schulbehörde hatte ihrer Mutter ein Bußgeld von 500 Euro auferlegt, weil sie nicht dafür gesorgt hatte, dass die Tochter ihren Schleier ablegt, der nur einen schmalen Sehschlitz freilässt.
Die 16-Jährige lernt Einzelhandelskauffrau und durfte nach dem Urteil am Montag erstmals mit Schleier am Unterricht teilnehmen.
Allerdings soll es nach Auskunft ihres Anwalts dazu nicht gekommen sein, weil die Berufsschule einen Ausflug angesetzt hatte. Anwalt Alexander Heyers meint, die Muslimin wolle nicht öffentlich missionieren. „Sie versteht sich nicht als Greta Thunberg des Islam“, sagte er.
Hamburgs Schulsenator Ties Rabe hatte bereits nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts angekündigt, notfalls das Schulgesetz zu ändern. (dpa/nh)
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