Hamburger Amtsgericht verurteilt G20-Randalierer zu mehr als drei Jahren Haft
In einem weiteren Prozess wegen der Ausschreitungen während des G20-Gipfels hat das Hamburger Amtsgericht einen 30-Jährigen am Dienstag zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers wurde er wegen diverser Stein- und Flaschenwürfe auf Polizisten sowie der Beteiligung an der Zerstörung von Geschäften und einer Bank schuldig gesprochen.
Das Urteil gegen den Linksradikaen wegen schweren Landfriedensbruchs und anderer Delikte ist das bislang härteste gegen einen wegen der Krawalle von Anfang Juli angeklagten Verdächtigen.
Vor etwa zwei Wochen hatte das Hamburger Amtsgericht einen 28-jährigen Deutschen ebenfalls wegen Steinwürfen und der Beteiligung an der Plünderung von Läden zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Beide Urteile der ersten Instanz sind bisher noch nichts rechtskräftig.
Die Zahl der Verurteilungen in G20-Verfahren stieg damit auf 24. Sieben davon endeten nach Angaben des Sprechers mit Haftstrafen ohne Bewährung, 17 mit Bewährungsstrafen zwischen sechs und 21 Monaten. Die Hamburger Staatsanwaltschaft eröffnete bislang nach eigenen Angaben 678 Ermittlungen im Zusammenhang mit den Krawalle gegen namentlich bereits bekannte oder noch nicht identifizierte Verdächtige. Weitere Prozesse dürften folgen.
Während des Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs der 20 wichtigen Industrie- und Schwellenländer Anfang Juli hatte es trotz des Einsatzes von mehr als 20.000 Polizisten schwere Krawalle gegeben. Randalierer lieferten sich Straßenschlachten mit der Polizei, zündeten Autos an und plünderten Geschäfte. (afp)
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