Hamburg: Kein Ferienjob wegen Kopftuchs – jetzt muss Edeka zahlen
Im Juni hatte ein Instagram-Video der 16-jährigen Schülerin Miriam aus Hamburg für Aufsehen gesorgt. Darin hat die junge Muslimin auf sehr emotionale Weise ihrer Enttäuschung darüber Luft gemacht, dass ein Marktleiter einer Edeka-Filiale in Hamburg ihr eröffnet hatte, ihr nicht die Möglichkeit geben zu wollen, sich im Rahmen eines Ferienjobs im Sommer ihr Taschengeld aufzubessern.
Zuvor hatte er von der Schülerin verlangt, ihr Kopftuch abzusetzen, widrigenfalls sie dort nicht arbeiten könne.
Hamburger ging davon aus, „erst mit 26“ für ihr Kopftuch diskriminiert zu werden
Zwei Freundinnen, die sich ebenfalls für einen Ferienjob interessierten, hatten Miriam begleitet und den Vorfall miterlebt. In ihrem Video erklärte Miriam, nicht damit gerechnet zu haben, in einer Stadt wie Hamburg, die sie für „links und offen“ gehalten hätte, aufgrund ihres Kopftuchs abgelehnt zu werden.
„Das war für mich eine Realitätsklatsche, dass Rassismus existiert“, fügte sie hinzu. Sie habe zwar damit gerechnet, in ihrem späteren Leben ihres Kopftuchs wegen diskriminiert zu werden oder Absagen zu erhalten – aber „nicht in dem Alter, vielleicht mit 26“. Es sei das erste Mal gewesen, dass sie „so direkt“ diskriminiert worden sei.
Das Video verbreitete sich durch mehrere soziale Netzwerke und löste heftige Reaktionen auf. Während einige heftige Kritik an Edeka übten und diese auch auf den Seiten des Unternehmens deponierten, witterten andere ein „abgekartetes Spiel“ und eine politische Instrumentalisierung des Mädchens durch den politischen Islam.
Entschädigung statt Ferienjob bei Edeka
Edeka selbst äußerte später Bedauern über den Vorfall, erklärte, für „kulturelle Vielfalt“ einzustehen und lud die 16-Jährige zu einem Vorstellungsgespräch in einer anderen nahe gelegenen Filiale ein. Ein Anwalt nahm sich jedoch der Sache an und beharrte auf einer Entschädigung der Schülerin infolge eines Verstoßes gegen Antidiskriminierungsvorschriften.
Am Freitag (10.7.) berichtete das Portal Islamiq, dass sich Edeka nun mit der Schülerin und Anwalt Yalçın Tekinoğlu auf die Zahlung einer Entschädigung – deren Höhe nicht genannt wurde – und eine Entschuldigung vonseiten des Unternehmens geeinigt habe, sowie des Marktleiters, dem zudem die Verantwortung für die Filiale in Hamburg entzogen worden sei.
Tekinoğlu erklärte, der Fall habe gezeigt, dass es „etwas bringt“, sich gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen. „Rassismus darf sich nicht lohnen“, fügte er hinzu.
Anwalt: „Diskriminierung in vielen Fällen nicht nachzuweisen“
Im konkreten Fall habe die Schülerin davon profitiert, dass sie zwei Zeuginnen mitgenommen hatte – und vor allem davon, dass der Marktleiter offen erklärt hatte, sie ihres Kopftuchs wegen und damit aus dem vom Gesetz explizit aufgeführten unsachlichen Beweggrund ihrer religiösen Überzeugung nicht arbeiten lassen zu wollen.
Hätte er den Vertrag mit einer anderen Begründung abgelehnt, etwa, dass es in diesem Jahr gar keine Ferienjobs geben würde oder diese schon anderweitig vergeben wären, wäre, wie auch Tekinoğlu selbst andeutet, eine solche Diskriminierung wie in vielen Fällen nicht nachzuweisen gewesen. Da der Marktleiter seine Ablehnung des Kopftuchs jedoch offen zum Ausdruck gebracht hat, verstieß er gegen gesetzliche Antidiskriminierungsvorschriften.
„Es ging Miriam nicht darum, Profit aus der Sache zu schlagen“, betont der Anwalt gegenüber Islamiq. Sie habe „ein Zeichen setzen“ wollen – und das sei gelungen.
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