Halbherziges Nachschärfen des Lobbyregisters befürchtet
Die Organisation Transparency Deutschland befürchtet, dass die Ampel-Koalition das Lobbyregister des Bundestags nur unzureichend nachschärfen wird. Das betrifft nach Darstellung ihres Vorsitzenden Hartmut Bäumer zum Beispiel die momentan geltenden Ausnahmen für Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Kirchen. Sie müssen sich nicht in das Register eintragen. „Wir fürchten, dass sich dort nichts bewegt.“ Dabei gebe es für diese Ausnahmen „nur vorgeschobene Argumente“, sagte Bäumer der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
„Es betrifft nicht die Religionsfreiheit, wenn die Kirchen als Lobbyisten tätig werden“, betonte er. Die Kirchen hätten auch viele soziale Funktionen und träten dort als Lobbyisten auf. Bei Gewerkschaften werde immer mit der Tarifautonomie argumentiert. „Das ist wirklich an den Haaren herbeigezogen.“ Aber: „Da ist vor allem die SPD als verlängerter Arm der Gewerkschaften so was von stur.“
Bis zu 50.000 Euro Bußgeld
Das Lobbyregister wird seit Jahresanfang auf der Internetseite des Deutschen Bundestags geführt. Es soll sichtbar machen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nimmt. Professionelle Interessenvertreter müssen sich dort eintragen. Sie müssen Angaben zum Beispiel über ihre Auftraggeber und Themenbereiche sowie zum personellen und finanziellen Aufwand ihrer Lobbytätigkeit bei Bundestag und Bundesregierung machen. Lobbyisten sind verpflichtet, sich an einen vorgegebenen Verhaltenskodex zu halten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP hatten vereinbart, das noch zu Zeiten der Großen Koalition beschlossene Lobbyregister schnell nachzuschärfen. Unter anderem soll ein sogenannter exekutiver und legislativer Fußabdruck eingeführt werden. Allen neuen Gesetzen soll entnehmbar sein, welche Interessenvertreter darauf Einfluss genommen haben. „Hier haben wir das Gefühl, dass etwas passieren wird“, sagte Bäumer. Allerdings müsse man dabei aufs Detail schauen.
„Wir werden weiter genau beobachten, ob da Placebos kommen oder ob man wirklich nachvollziehen kann, wie zu welchem Thema lobbyiert wurde und wer das gemacht hat.“ Das müsse außer für den Bundestag auch in den Ministerien bis nach unten in die Referatsebene nachvollziehbar sein – „da werden ja die ersten Entwürfe gemacht.“
„Da fehlt schon noch einiges“
Im Lobbyregister haben sich bislang fast 5.000 Unternehmen, Verbände, Organisationen, Netzwerke, Einzelpersonen und andere angemeldet. Die Zahl der benannten Beschäftigten, die die Interessenvertretung unmittelbar ausüben, liegt bei mehr als 12.500. Die Zahl der Personen, die nach dem Register zur Lobbytätigkeit berechtigt sind, wird sogar mit mehr als 28.300 angegeben.
„Nachdem es ja am Anfang ziemlich zögerlich war, hat sich das jetzt ganz gut entwickelt“, sagte Bäumer zu den Zahlen. „So wie das Register jetzt ist, ist es ein Fortschritt. Aber da fehlt schon noch einiges.“
Dazu zählt aus Sicht von Transparency Deutschland auch eine unabhängige Institution vergleichbar dem Datenschutzbeauftragten, die über die Einhaltung der Regeln wacht und Verstößen nachgeht. Diese müsste auch die entsprechenden Kapazitäten haben, sagte Bäumer. Das jetzt dafür zuständige Referat der Bundestagsverwaltung mache das gemessen an seinen kleinen Personalkapazitäten „richtig gut“, könne aber gar nicht alles genau nachverfolgen. (dpa/mf)
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