Haftbefehl nach Nord-Stream-Anschlägen erwirkt
Im Fall der Sabotage an den Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee vor fast zwei Jahren gibt es laut Medienberichten nun einen Haftbefehl. Diesen habe der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erwirkt, berichteten „Die Zeit“, ARD und die „Süddeutsche Zeitung“. Der Europäische Haftbefehl wurde demnach bereits im Juni beantragt, bislang gelang es polnischen Behörden jedoch nicht, den Mann festzunehmen.
Demnach fällt der Verdacht auf einen Ukrainer, dessen letzter Aufenthaltsort in Polen gelegen haben soll. Den Berichten zufolge ist er mittlerweile verschwunden. Die Bundesanwaltschaft war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Dem Bericht zufolge gehen die deutschen Ermittler davon aus, dass der Ukrainer einer der Taucher war, die Sprengsätze an den Nord-Stream-Pipelines platzierten. In einem Telefonat mit den Medien zeigte sich der Mann überrascht von dem Vorwurf und bestritt, an dem Vorfall beteiligt gewesen zu sein.
Weitere Verdächtige
Nach Recherchen der drei Medien stehen auch zwei weitere ukrainische Staatsangehörige unter Tatverdacht – darunter eine Frau. Den Bericht zufolge sollen sie an den Anschlägen beteiligt gewesen sein, ein Haftbefehl läge gegen sie läge noch nicht vor.
Sie könnten als Taucher die Sprengsätze an den Pipelines angebrachten haben, hieß es weiter. Die nun veröffentlichten Informationen stützen sich demnach auch auf „Hinweise eines ausländischen Nachrichtendienstes“.
Bisherige Ermittlungen hatten eine Segeljacht im Visier gehabt, auf der im Juli 2023 Sprengstoffspuren entdeckt wurden. Es wurde vermutet, dass die „Andromeda“ möglicherweise zum Transport des Sprengstoffs für die Sabotage zum Einsatz kam.
Die beiden Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 wurden am 26. September 2022 durch mehrere Sprengungen beschädigt und unterbrochen.
Die Explosionen wurden in der Nähe der dänischen Ostsee-Insel Bornholm registriert und wenig später vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen der Nord-Stream-Pipelines entdeckt. Zum Zeitpunkt der Explosionen waren sie nicht in Betrieb, enthielten aber Gas.
Durch Nord Stream 1 floss zuvor russisches Erdgas nach Deutschland. Nord Stream 2 war wegen des russischen Kriegs gegen die Ukraine und der folgenden politischen Streitigkeiten noch nicht in Betrieb.
Die Behörden Deutschlands, Dänemarks und Schweden nahmen Ermittlungen in dem Fall auf. Mittlerweile stellten Dänemark und Schweden die Verfahren ein. Zu dem Anschlag kursieren viele mögliche Interpretationen. (dpa/afp/red)
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