Haft- und Bewährungsstrafen für verbotenes Hawala-Banking in Hessen

Das Landgericht Darmstadt hat zwei Männer wegen verbotener Hawala-Geldtransfers zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Sie erhielten Strafen von drei Jahren und vier Monaten sowie einem Jahr und zehn Monaten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Die Verjährungsfrist für Cum-Ex-Delikte ist angesichts der hohen Schadenssummen auf 15 Jahre verlängert worden.
Hawala-Banking operiert als Geldtransfersystem außerhalb des regulären Bankensystems.Foto: Thomas Banneyer/dpa
Epoch Times10. September 2024

Das Landgericht im hessischen Darmstadt hat zwei Männer wegen verbotener internationaler Geldtransfers zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Sie erhielten Strafen von drei Jahren und vier Monaten sowie einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte.

Die Taterträge werden eingezogen. Im Zentrum des Verfahrens stand das in Deutschland verbotene Hawala-Banking.

Dabei wird anonym gegen eine Provision Geld ins Ausland transferiert. Ein- und Auszahlungen können an beliebigen Orten auch außerhalb der Europäischen Union erfolgen. Auf diese Weise können Geldflüsse anonymisiert und die Herkunft der Gelder verschleiert werden.

Teil eines Netzwerks

Die Kammer am Landgericht Darmstadt sah es als erwiesen an, dass die beiden nun Verurteilten Teil eines Netzwerks waren, das im großen Stil Gelder überwies.

Einer von ihnen soll das Geld eingesammelt und in Drittstaaten weitergeleitet haben. Zudem füllte er die Bargeldbestände der Zahlungsbüros in den Zielländern auf.

Er arbeitete mit dem zweiten Verurteilten zusammen. Dieser suchte Luxusautos aus, die von Deutschland aus in andere Länder exportiert wurden. Darüber hinaus zahlte er den jeweiligen Kaufpreis bei Zahlungsbüros in Ägypten ein.

Was ist Hawala-Banking?

Hawala-Banking operiert als Geldtransfersystem außerhalb des regulären Bankensystems. Hawala funktioniert nach dem „System der zwei Töpfe“: Ein Auftraggeber zahlt Bargeld bei einem Hawaladar (Vermittler) ein. Dieser Hawaladar kontaktiert einen anderen Hawaladar im Zielland.

Der Empfänger erhält das Geld vom zweiten Hawaladar ausgezahlt. Die Hawaladare verrechnen die Beträge später untereinander. Der gesamte Prozess basiert auf Vertrauen und Verschwiegenheit, ohne Banken oder offizielle Überweisungen zu nutzen.

Ohne Lizenz ist Hawala-Banking in Deutschland verboten und verstoßen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Von der BaFin sind die Geschäfte als Finanztransfergeschäft eingestuft. 

Hawala-Systeme stehen oft unter Verdacht, für illegale Zwecke wie Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorismusfinanzierung genutzt zu werden. (afp/red)



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