Habeck: Öffentliche Gebäude sollen nur noch auf 19 Grad geheizt werden
Um Energie einzusparen, plant die Bundesregierung strenge Vorschriften für Herbst und Winter. So soll „in öffentlichen Liegenschaften – Krankenhäuser, soziale Einrichtungen natürlich ausgenommen – nur noch auf 19 Grad geheizt werden.“ Das kündigte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in der „Süddeutschen Zeitung“ (Wochenendausgabe) an. Zudem sollten Gebäude und Denkmäler nachts nicht mehr angestrahlt und Werbeanlagen nicht beleuchtet werden. Ein Datum nannte Habeck zunächst nicht.
„Auch in der Arbeitswelt sind mehr Einsparungen nötig“, sagte Habeck der Zeitung weiter. Darüber werde gerade mit dem Arbeitsministerium und den Sozialpartnern gesprochen.
Vorreiter Spanien
Spanien hat bereits ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Energieeinsparung verabschiedet. Schon seit Ende Mai soll dort in öffentlichen Gebäuden und seit kurzem auch in Geschäften, kulturellen Einrichtungen, Flughäfen und Bahnhöfe nicht unter 27 Grad gekühlt und im Winter nur noch auf maximal 19 Grad geheizt werden. In Geschäften sollen Schaufenster nach Ladenschluss nicht mehr beleuchtet und das Licht in öffentlichen Gebäuden bei Nichtnutzung ausgeschaltet werden.
Am Dienstag war der Gas-Notfallplan der EU in Kraft getreten. Die Mitgliedsländer müssen ab Anfang August bis März kommenden Jahres 15 Prozent Gas einsparen – verglichen mit dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre dieser Periode. Wie die 27 EU-Länder ihre Nachfrage senken, bleibt ihnen überlassen.
In der Verordnung sind zahlreiche Ausnahmen für Staaten sowie „kritische Wirtschaftszweige“ wie etwa die Lebensmittelindustrie vorgesehen. Deutschland muss angesichts der Ausnahmen voraussichtlich deutlich mehr Gas sparen als andere Länder, um bei einem möglichen russischen Gaslieferstopp massive Probleme für die Industrie oder sogar eine Rezession zu verhindern. Das deutsche Einsparziel lautet 20 Prozent. In Deutschland liefern teils auch Gaskraftwerke Strom oder Fernwärme.
Paris: Strafe für Geschäft wegen offener Tür bei laufender Klimaanlage
In Paris muss ein Geschäft im Zentrum eine Strafe zahlen, weil es bei laufender Klimaanlage die Tür dauerhaft geöffnet hatte. In der französischen Hauptstadt gilt seit 25. Juli eine Energiesparverordnung, wonach Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe Türen und Fenster geschlossen halten müssen, wenn gleichzeitig die Klimaanlage läuft. Die Polizei überwacht die Einhaltung. Wer dagegen verstößt, muss bis zu 150 Euro Strafe zahlen.
Die Patrouillen begannen am Mittwoch in der vornehmen Rue de Rivoli. Die Stadtverwaltung betonte aber, die Verordnung gelte für alle Stadtviertel. Zwei Wochen lang seien die Einzelhändler zuvor informiert worden.
Angaben, wie viele Geschäfte bereits abgestraft wurden, machte die Stadtverwaltung nicht. Sie betonte aber, sie gehe mit Augenmaß vor: „Wenn ein Geschäftsinhaber uns zeigt, dass er gerade dabei ist, die Tür auszutauschen gegen eine, die sich schließen lässt, dann gehen wir nicht gegen ihn vor.“ Für Restaurants oder Cafés mit Außenterrasse gilt die Energiesparanordnung nicht.
In Frankreich gibt es ähnliche Vorschriften auch schon in anderen Städten – etwa in Bourg-en-Bresse, Lyon oder Besançon. Umweltministerin Agnès Pannier-Runacher hat eine landesweite Regelung angekündigt. (afp/mf)
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