Habeck legt nach: Sozialbeiträge auf Zinsen und Dividenden – Kubicki widerspricht
In einem Beitrag auf X hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck seine Forderung unterstrichen, nicht mehr nur den Arbeitslohn zur Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung heranzuziehen. Sein Konzept sieht vor, dass künftig auch „weitere Einkünfte mit hinzunimmt“, nämlich „Kapitaleinkünfte, also Zinsen oder Dividenden“.
Diese, so Habeck, sollen „beispielsweise“ aus „großen Aktienvermögen“ kommen. Ab welcher Größenordnung die Pflicht zur Leistung von Sozialbeiträgen greifen soll, lässt er vorerst offen. Seiner Einschätzung nach bezahle „eine alleinerziehende Mutter in Teilzeit mehr für die gesetzliche Krankenversicherung […] als jemand, der mit Aktien Millionen verdient“. Diese Schieflage gelte es zu korrigieren.
Wir müssen darüber sprechen, was gerecht ist – und was nicht. Es kann doch nicht sein, dass eine alleinerziehende Mutter in Teilzeit mehr für die gesetzliche Krankenversicherung aufbringt als jemand, der mit Aktien Millionen verdient. Diese Schieflage müssen wir korrigieren. pic.twitter.com/XpDuC0TLAs
— Robert Habeck (@roberthabeck) January 14, 2025
Habeck will jene verpflichten, die „Geld für sich arbeiten lassen“
Kritische Töne zu der Idee aus Union und FDP sind für Habeck Ausdruck einer Neigung, angesichts von Forderungen nach Solidarität „Millionäre zu verteidigen“. Es gehe darum, diejenigen an Gemeinschaftsaufgaben zu beteiligen, die „ihr Geld für sich arbeiten lassen“. Es bleibt unklar, inwieweit damit beispielsweise Arbeitnehmer gemeint sein sollen, die Mitarbeiteraktien als Entgeltbestandteile halten.
Auch führt Habeck nicht aus, ob die Sozialversicherungsbeiträge zusätzlich zur Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf alle Kapitalerträge zu leisten sein sollen – oder anrechenbar wäre. Immerhin trifft diese Großaktionäre ebenso wie Durchschnittsverdiener, die jahrelang Kapitallebensversicherungen, Riester- oder Fondssparpläne bespart haben.
Grünen-Parteichef Felix Banaszak hatte am Montag, 13.1., immerhin angedeutet, dass die Pläne der Partei „großzügige Freibeträge“ vorsehen würden. So sollen Kleinsparer nicht zusätzlich belastet werden und „Tante Giselas kleiner ETF“ sei nicht betroffen. Es gehe bei den Sozialbeiträgen nur um „Kapitalerträge ab einer bestimmten Grenze“. Einen konkreten Grenzwert nannte er nicht.
Kubicki: Emir von Katar wäre Teil des deutschen Sozialversicherungssystems
Deutliche Kritik am Vorstoß von Habeck kommt von FDP-Vize Wolfgang Kubicki. Dieser wirft dem grünen Kanzlerkandidaten vor, dieser „versteht den Unterschied zwischen Sozial- und Steuerrecht nicht“. Die Idee, Sozialversicherungsbeiträge auf Kapitalerträge zu erheben, werfe eine Vielzahl an Problemen auf. Kubicki fragt:
„Soll der Emir von Katar jetzt seine Dividenden, die er auf seinen deutschen Aktienbesitz erhält, der Sozialversicherungspflicht unterwerfen? Welche Ansprüche erwirbt er dadurch?“
Der Volkswirt zum Philosophen. WK pic.twitter.com/fP55wKvFPT
— Wolfgang Kubicki (@KubickiWo) January 14, 2025
Auch Käufer von Staatsanleihen müssten sich dann darauf einstellen, 18 Prozent Sozialabgaben auf ihre Zinsen entrichten zu müssen. Dies würde es der Bundesregierung erheblich erschweren, sich zu verschulden. Zudem sei ungeklärt, wie zehn Millionen private Krankenversicherte oder Nichtversicherte in dieses System integriert werden sollten.
Habecks Vorschläge seien „systemwidrig und auch rechtlich kaum umzusetzen“, resümiert der FDP-Politiker.
Hat Habeck die Idee von CDU-Hinterbänklern abgeschrieben?
Inwieweit die Idee, auch Kapitalerträge der Sozialversicherungspflicht zu unterwerfen, originär von Robert Habeck stammt, ist ungewiss. Bereits im Sommer 2023 hatten die CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Whittaker und Markus Reichel ein solches Konzept bereits vorgelegt. Der „Versicherungsbote“ hatte damals darüber berichtet – Whittaker hatte diese „Bürgerversicherung plus“ ein Jahr zuvor schon in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS) anklingen lassen.
Damals hieß es vonseiten der Abgeordneten, „hybride Einkommensstrukturen“ sollten nicht dazu führen, dass der Sozialversicherung Einnahmen verloren gingen. Als Beispiel nannten sie „Menschen, die als Angestellte zusätzlich einen Onlineshop betreiben“ oder „zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit hin und herwechseln“.
Um die Einnahmeseite zu vergrößern, sollen demnach „alle Einkünfte eines Jahres herangezogen werden, um Sozialversicherungsabgaben zu bezahlen“. Dazu sollen „auch Gewinne aus zum Beispiel Aktien- und Fondsverkäufen“ zählen. Auch hier bleiben praktische Fragen offen – wie jene, ob die Sozialversicherungsbeiträge zumindest die Abgeltungssteuerpflicht mindern sollen, oder welche Ansprüche ausländischen Aktionären mit ihren Beiträgen entstehen.
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