Gutachten: Z-Symbol kann bereits strafbar sein
Das Zeigen des „Z“-Symbols, das als Zeichen für die Unterstützung Russlands beim Krieg in der Ukraine steht, kann in Deutschland mit einer mehrjährigen Haftstrafe geahndet werden. Das geht aus einem wissenschaftlichen Gutachten hervor, über das der „Spiegel“ berichtet. Demzufolge könne in solchen Fällen Paragraf 140 des Strafgesetzbuches greifen.
Dieser stellt es unter Strafe, wenn jemand bestimmte Straftaten in einer Weise öffentlich billigt, die „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. Zu den Straftaten, für die dies gilt, zählt auch der nach Völkerstrafrecht verbotene Angriffskrieg.
Die Expertise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtags von Sachsen-Anhalt, ein Pendant zu den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags, hat der Grünen-Abgeordnete Sebastian Striegel in Auftrag gegeben.
Grünen-Abgeordneter: Der Staat muss durchgreifen
„Das Gutachten macht sehr deutlich, dass niemand auf irgendwelche Aufforderungen und Erlasse aus Ministerien warten muss – sondern dass es die Pflicht von Polizei und Staatsanwaltschaften ist, das Zeigen des „Z“-Symbols im Kontext des Krieges als Straftat zu verfolgen und zu unterbinden“, sagte Striegel. „Der Staat muss in solchen Fällen durchgreifen. Deutschlandweit und einheitlich.“
Laut dem Gutachten aus Sachsen-Anhalt verstoße der russische Militäreinsatz in der Ukraine „unzweifelhaft“ gegen den Gründungsvertrag der Vereinten Nationen – und sei folglich ein „Verbrechen der Aggression“, wie es im Völkerstrafgesetzbuch definiert sei.
Wer dies öffentlich billige, indem er das „Z“-Symbol „erkennbar im Kontext der aktuellen Kriegshandlungen“ zeige, mache sich daher in der Regel strafbar. Eine solche Verwendung dürfte „im Regelfall“ nämlich geeignet sein, „den öffentlichen Frieden zu stören“, da es hier nicht auf tatsächliche Vorfälle ankomme – etwa eine hitzige Auseinandersetzung auf der Straße – sondern „bereits eine abstrakte Gefährdung des Rechtsfriedens ausreichend ist“.
Der Fall in Halle
Erst am Montagabend soll es in Halle (Saale) einen solchen Fall gegeben haben: Jemand zeigte auf einer Kundgebung mit Russlandbezug das „Z“, woraufhin die Polizei die Verwendung des Symbols untersagte und eine Anzeige wegen Billigung von Straftaten erstellte.
„Es ist inakzeptabel, wenn Menschen mit dem russischen Angriffskrieg auf den souveränen Staat Ukraine sympathisieren und das völkerrechtswidrige Vorgehen auf Befehl Putins billigen“, sagt Landesinnenministerin Tamara Zieschang (CDU) dem „Spiegel“. „Deswegen wird das Zeigen des „Z“ in diesem Zusammenhang zur Anzeige gebracht.“
Dem Gutachten zufolge müssen Polizei und Staatsanwaltschaften in allen Fällen, in denen Menschen den Krieg in der Ukraine öffentlich billigen, Ermittlungen aufnehmen. Das weiße „Z“, das seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine auf vielen russischen Panzern und Uniformen zu sehen ist, steht für „Za Pobedu“ – „Für den Sieg“. (dts/red)
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