Gutachten: NSA-Ermittlungsbeauftragter darf Bundestag nichts vorenthalten
Im Streit zwischen Bundesregierung und Bundestag um Einblick in die berüchtigte Selektorenliste der NSA hat ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags die Position des Parlaments gestärkt: Wenn ein Sonderbeauftragter vom Bundestag ernannt werde, haben die Abgeordneten ebenfalls Recht auf Einblick in die geheimen Unterlagen, steht in dem vertraulichen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, das der "Zeit" vorliegt. Demnach sei ein Ermittlungsbeauftragter lediglich eine "Hilfsperson" der Parlamentarier, ihnen allein stehe das Kontrollrecht zu. Zwar habe der Beauftragte "faktisch eine Filterfunktion", denn er sichte das zur Verfügung gestellte Material, auch das geheime.
Aber, so die Gutachter weiter: "In rechtlicher Hinsicht darf dem Ausschuss aber der Zugang zu Material, das dem Ermittlungsbeauftragten zugänglich ist, nicht verweigert werden." Der Wissenschaftliche Dienst hat penibel die Geschichte der bisherigen Ermittlungsbeauftragten untersucht. Diese Institution wurde 2001 ins Gesetz geschrieben, 2007 wurde der erste Auftrag erteilt. Bislang haben sich drei Untersuchungsausschüsse solcher Hilfspersonen bedient, der BND-Untersuchungsausschuss, der Gorleben-Untersuchungsausschuss – und der NSU-Untersuchungsausschuss. Wird der Ermittlungsbeauftragte also über das Untersuchungsausschussgesetz eingesetzt, dann kann es die Bundesregierung den Ausschussmitgliedern oder ihren Obleuten nicht verbieten, die Selektorenliste auch zusätzlich selbst in Augenschein zu nehmen. Die Bundesregierung kann aber theoretisch auch einen eigenen Ermittlungsbeauftragten für die Suchbegrifflisten bestimmen – dieser hätte dann nur nichts mit dem Parlament zu tun.
(dts Nachrichtenagentur)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion