Gutachten: Döner-Obergrenze wäre rechtlich möglich
Eine Obergrenze für Dönerbuden und Nagelstudios sowie Barber- und Automatenshops in Heilbronn wäre rechtlich machbar – das geht aus einem Rechtsgutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC hervor.
Das Gutachten hatte die Stadtinitiative Heilbronn, ein Zusammenschluss von Gewerbetreibenden, beauftragt. Eine entsprechende Obergrenze wird von der Heilbronner CDU-Fraktion gefordert.
„Unser Gutachten zeigt, dass es zahlreiche rechtliche Mittel gibt, um die Gewerbe- und Gastronomiestruktur in der Innenstadt gezielt zu steuern“, sagte Thomas Kessler von PwC einer Mitteilung zufolge bei der Vorstellung des Gutachtens.
Zu viele Dönerbuden, Nagelstudios und Barbershops
Durch städtebauliche Entwicklungskonzepte und Festlegungen für Teilräume der Stadt könnten Kommunen wie Heilbronn konkrete Schritte unternehmen.
Die CDU-Fraktion in der 125.000-Einwohner-Stadt nördlich von Stuttgart hatte im Frühjahr im Kommunalwahlkampf eine Obergrenze für Dönerbuden, Nagelstudios und Barbershops gefordert.
„Uns geht es darum, dass wir eine möglichst vielfältige Innenstadt haben, mit einem breiten Angebot“, erklärte CDU-Stadtrat Christoph Troßbach. Zu viele gleiche Geschäfte hätten eine negative Magnetwirkung. Bestehende Läden wären von der Obergrenze nicht betroffen.
Einer Stadtsprecherin zufolge soll sich der Gemeinderat im Oktober mit einem entsprechenden Antrag der CDU befassen. (dpa/red)
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