Auseinandersetzungen gehen weiter UPDATE: „Körperwelten“-Schau in Berlin umkämpft

Titelbild
Eine Leichen-Schau im Herzen von Berlin am Alexanderplatz ist nicht im Sinne des Bezirksamts Mitte.Foto: Adam Berry/Getty Image
Epoch Times5. Februar 2015

UPDATE: Was nach einem Etappensieg gegen die Eröffnung der Leichen-Schau mit dem Namen „Körperwelten“ aussah, ist nur ein neuer Versuch des Bezirksamts Mitte, die Eröffnung des geplanten Museums von Gunther von Hagens in Berlin zu verhindern. Noch wurde kein endgültiger Sieg errungen. Die juristischen Querelen gehen weiter.

Beim Oberverwaltungsgericht ging zwar heute die Berufung ein, mit der das Bezirksamt  eine Untersagungsverfügung gegen Gunther von Hagens‘ Ausstellung „Körperwelten“ erwirken wollte. Das meldete der Tagesspiegel. Doch in einer Pressemitteilung des Betreibers der geplanten Austellung hieß es heute dazu: "Die Initiatoren gehen von einer Entscheidung des Gerichts innerhalb der nächsten Tage aus. Gegen die – vorschriftswidrig ohne vorherige Anhörung erlassene – Versagung des Bezirks wurde noch am Tage des Eintreffens Widerspruch eingelegt."

Bezirksbürgermeister Christian Hanke (SPD) hatte seit Monaten darauf gepocht, dass es sich bei den Exponaten der Schau um Leichen im Sinne des Bestattungsgesetzes handele. Dies würde eine öffentliche Ausstellung ausschließen. Es sei denn, es läge eine Ausnahmegenehmigung vor, um die Körper öffentlich auszustellen.

Trotz der ablehnenden Haltung des Verwaltungsgerichts in der ersten Instanz hatte der Bezirk mit einer Untersagungsverfügung reagiert, in der den Initiatoren ein Zwangsgeld von 10.000 Euro pro Ausstellungstag angedroht wurde. Diese Verfügung liegt nun beim Verwaltungsgericht, wo sie Gegenstand eines Eilverfahrens ist.

Laut Tagesspiegel geht das Kalkül von Bürgermeister Hanke in die Richtung, dass das Eilverfahren noch vor dem 18. Februar über die Bühne gehen könnte; Hanke rechnet auch hier mit einem Unterliegen des Bezirks, denn es ist dieselbe Kammer, die auch das erstinstanzliche Urteil erließ. Sodann würde das Eilverfahren ebenfalls beim OVG landen, wo es elegant mit dem Berufungsverfahren verbunden werden könnte.

200 Teil- und 20 Ganzkörperplastinate würde die Ausstellung menschlicher Leichen am Alexanderplatz beinhalten.

Bezirksbürgermeister Hanke bleibt bei seiner Auffassung, wonach es sich aus Sicht seiner Verwaltung um Leichen handele, die bestattet werden müssten.

Im Berliner Bestattungsgesetz heißt es dazu, unter § 14: Öffentliches Ausstellen von Leichen

(1) Leichen dürfen nicht öffentlich ausgestellt werden. (2) ) Das Bezirksamt kann Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen.

§ 15 Bestattungspflicht

(1) Jede Leiche muss bestattet werden.

§ 16 Sind Bestattungspflichtige im Sinne des Absatzes 1 nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln oder kommen sie ihrer  Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach und veranlasst kein anderer die Bestattung, hat das örtlich zuständige Bezirksamt auf Kosten des Bestattungspflichtigen für die Bestattung zu sorgen.  Berliner Bestattungsgesetz pdf

Immer noch geben sich die Betreiber der Ausstellung für die Eröffnung am Fuße des Fernsehturms siegessicher und haben sogar schon Presseeinladungen verschickt. Man werde am 18. Februar „auf jeden Fall startklar“ sein, hieß es.

Mit (unbestatteten) Leichen?



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