Gruppenvergewaltigung in Freiburg: Gegen Haupttatverdächtigten lag bereits ein Haftbefehl wegen sexuellen Delikten vor

Gegen den mutmaßlichen Haupttäter der Gruppenvergewaltigung in Freiburg war bereits vor der Vergewaltigung ein Haftbefehl, unter anderem wegen sexuellen Delikten, ausgestellt worden.
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Freiburg im Breisgau.Foto: iStock
Epoch Times30. Oktober 2018

Das baden-württembergische Innenministerium bestätige gestern offiziell, dass gegen den mutmaßlichen Haupttäter der Gruppenvergewaltigung in Freiburg, den 21-jährigen Syrer Majd H., bereits ein Haftbefehl unter anderem wegen versuchter sexueller Nötigung vorlag, berichtet die „Bild-Zeitung“. Bereits seit 2015 gab es gegen Majd H. verschiedene strafrechtliche Verfahren.

So hätte Majd H. im Mai diesen Jahres vor einem Freibad einen Behinderten mit einem Baseballschläger verprügelt. Im Juni dann soll er seinen Vermieter bei einem Streit bedroht haben und sich mit begangenen Straftaten gebrüstet haben.

Im gleichen Monat soll er zudem mit vier Freunden in das Zimmer eines Mitbewohners in der Wohngemeinschaft gestürmt sein und dort den Mann zusammengeschlagen haben.

Versuch einer sexuellen Nötigung an einer Minderjährigen

Im August soll es dann zu einer exhibitionistischen Handlung gegenüber einer Minderjährigen gekommen sein. Außerdem soll er im gleichen Monat versucht haben, ein anderes minderjähriges Mädchen sexuell zu nötigen.

Daher beantragte die Staatsanwaltschaft Anfang Oktober, zwei Wochen vor der mutmaßlichen Vergewaltigung, am Amtsgericht Freiburg einen Haftbefehl gegen Majd H. Strafrechtlicher Gegenstand des Antrags auf Ausstellung eines Haftbefehls war: gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung, körperliche Misshandlung, exhibitionistische Handlungen und versuchte sexuelle Nötigung, berichtet die Bild-Zeitung.

Der Haftbefehl soll am 10. Oktober vom Ermittlungsrichter erlassen worden sein und am gleichen Tag elektronisch an die Polizei weitergeleitet worden sein. Eine sofortige Festnahme fand jedoch nicht statt.

In der Nacht vom 13. auf den 14. Oktober kam es dann zu der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung, bei der Majd H. als Haupttatverdächtigter gilt. Das baden-württembergische Innenministerium erklärte nun, dass der Haftbefehl aus „ermittlungstaktischen Gründen“ nicht vollstreckt worden sei.

Die Vollstreckung sei aber „zeitnah“ vorgesehen gewesen. Nach BILD-Informationen wollte die Polizei Majd H. und weitere Straftäter wegen Drogendelikten am 23. Oktober in einem gemeinsamen Zugriff festnehmen. (er)



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