Grundsteuer-Reform: Scholz zu Kompromiss bereit, will aber dennoch Verfassung ändern
Für seine umstrittene Reform der Grundsteuer will Finanzminister Olaf Scholz (SPD) nun doch das Grundgesetz ändern. Das berichtet die „Bild“ (Freitagsausgabe) unter Berufung auf GroKo-Kreise.
Demnach soll das Scholz-Modell zur Grundsteuer, bei dem neben Bodenrichtwerten auch Durchschnittsmieten in die Berechnung einfließen, zunächst bundesweit gelten. Dazu soll dem Bund eine zusätzliche Gesetzgebungskompetenz übertragen werden – per Grundgesetz-Änderung.
Bayern befürchtet Flickenteppich
Allerdings sollen alle Bundesländer dieses Gesetz später durch eine eigene Grundsteuer-Regelung noch außer Kraft setzen dürfen. Das Land Bayern will ein Modell, das nur auf der Größe der Fläche basiert. Befürchtet wird ein Flickenteppich bei der Grundsteuer.
Der Kompromiss kam laut ARD-Hauptstadtstudio nach intensiven Beratungen der obersten Koalitionsspitzen zustande, darunter neben Scholz auch Bundeskanzlerin Angela Merkel, die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD sowie die Länderfinanzminister.
Das Kabinett soll diesen Kompromiss nächsten Mittwoch beschließen. Der danach nötigen Verfassungs-Änderung müssten auch FDP und Grüne zustimmen.
Neuregelung muss bis Jahresende stehen
Die Grundsteuer muss nach einem Gerichtsurteil bis Ende 2019 neu geregelt werden, weil die zur Berechnung herangezogenen Einheitswerte veraltet sind. Die Grundsteuer fließt den Kommunen zu, die so jährlich rund 14 Milliarden Euro einnehmen. Außer für Immobilienbesitzer ist die Höhe der Steuer auch für Mieter wichtig, denn Eigentümer dürfen sie auf die Miete umlegen. (dts/nh)
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