Grundsteuer: Scholz will keine Belastungen – Gemeinden sollen auf Mehreinnahmen verzichten
Bei der Reform der Grundsteuer sollen Mieter und Hausbesitzer von Mehrbelastungen unterm Strich verschont bleiben. „Es ist ein Gesetz, das dazu beiträgt, dass die Steuer für alle Steuerpflichtigen in Deutschland zusammen nicht steigt“, sagte Finanzminister Olaf Scholz.
Der SPD-Politiker legte am Dienstag in Berlin einen Gesetzentwurf für die Neuregelung der wichtigen kommunalen Steuer vor. Die Grundsteuer solle künftig leicht zu berechnen und „bürgerfreundlich“ sein. Die Zahl der Angaben, welche Steuerpflichtige machen sollen, soll deutlich sinken.
Die Unionsfraktion im Bundestag droht allerdings mit einer Blockade gegen die Pläne von Scholz. Sie will Öffnungsklauseln, die den Ländern eigene Regelungen erlauben.
Finanzministerium hofft auf Beschluss im April
Scholz erklärte, die Neuregelung werde insgesamt nicht zu höheren Steuerbelastungen für die Bürger führen. Laut Ministerium liegt das jährliche Aufkommen durch die Grundsteuer bei rund 14,8 Milliarden Euro. Das Finanzministerium hofft auf einen Kabinettsbeschluss noch im April.
Damit die erste Neubewertung der Grundsteuer nach Jahrzehnten nicht zu massiven Anstiegen bei der Steuer führt, werden die ermittelten Werte dann wieder deutlich verringert, wobei die Relation zwischen höher und niedriger eingestuften Objekten aber erhalten bleibt. Scholz bezeichnete diese Regelung als „sehr bürgerfreundlich, nett“.
Wie hoch die Steuer am Ende genau ausfällt, bestimmen die Kommunen mit dem sogenannten Hebesatz. Ob die Gesamtbelastung für die Bürger die bisherigen rund 14,8 Milliarden Euro pro Jahr tatsächlich nicht übersteigt, liegt also in ihrer Hand.
Scholz gab sich zuversichtlich, dass die Kommunen auf mögliche Mehreinnahmen durch die Reform verzichten. „Man kann mal davon ausgehen, in Berlin, in Hamburg, in München, in Düsseldorf, in Frankfurt, in Stuttgart, in Leipzig, in vielen, vielen anderen Orten, die sehr attraktiv sind, und wo die Grundstückswerte massiv gesteigert worden sind, werden die Bürgermeister und die Stadträte die Hebesätze dramatisch absenken“, sagte er. „Ich gehe mal davon aus, dass das flächendeckend in ganz Deutschland der Fall sein wird.“
Zwischen Kiel und Konstanz gibt es viele Unterschiede
Unionsfraktionsvize Andreas Jung (CDU) sagte, die Fraktion könne der Reform ohne Länder-Öffnungsklausel nicht zustimmen. Der Vorschlag von Scholz sei „nicht abgestimmt und damit kein Entwurf der Koalition“. Zwischen Kiel und Konstanz gebe es viele Unterschiede, auch zwischen Stadtstaaten und Flächenländern. „Wir wollen deshalb föderale Vielfalt und passgenaue Lösungen ermöglichen“, verlangte Jung.
Auch Innenminister Horst Seehofer (CSU) betonte:
Für mich ist wichtig, dass wir in dem Gesetz, das der Bund macht, eine Öffnungsklausel für die Länder machen.“
Sollte ein Land mit der Lösung auf Bundesebene nicht zufrieden sein, stehe es ihm dann frei, dies eigenständig zu regeln.
Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder lehnt den Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) ab „Dies ist ein sehr enttäuschender Vorschlag“, sagte Söder der „Süddeutschen Zeitung“. Das werde „so nicht Gesetz werden“.
Scholz sei nicht auf die Bedenken Bayerns eingegangen. „Die Öffnungsklausel fehlt immer noch. Damit ist der Zug aufs falsche Gleis gesetzt“, so der bayerische Ministerpräsident weiter. Die CSU stimme „dieser unfairen Grundsteuer nicht zu.“ Das Scholz-Modell sei „länderfeindlich, bürokratisch und gegen Mieter“, so der CSU-Politiker weiter.
Öffnungsklausel wäre wohl Verhandlungsmasse
Scholz wiederum ließ am Dienstag erkennen, dass er die Öffnungsklausel eher als Verhandlungsmasse betrachte. Ohne die CSU wird er die Grundsteuer nicht reformieren können. Scholz braucht die Zustimmung der drei CSU-Minister, um den Gesetzentwurf durch das Bundeskabinett zu bringen. Es ist nicht zu erwarten, dass sich die Minister gegen ihren neu gewählten Parteichef stellen werden.
Scholz habe das Angebot gemacht, in den Wochen bis zum Kabinettsbeschluss mit allen Beteiligten über eine Öffnungsklausel zu reden, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf Unionskreise.
Einfach wäre es, einen Wert, der in die Berechnung der Steuer einfließt, in die Obhut der Länder zu geben. Man könnte etwa den Bodenrichtwert regionalisieren, also den Gemeinden überlassen. Der Wert ist wichtig für die Einschätzung des Wertes einer Immobilie. Dazu wäre keine Grundgesetzänderung nötig.
Besteht Söder aber darauf, eine große Öffnungsklausel einzubauen, die den Ländern die Wahl lässt, die Grundsteuer nach anderen Modellen als dem von Scholz vorgeschlagenen wertabhängigen Modell zu erheben, müsste das Grundgesetz geändert werden.
Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Scholz geht davon aus, dass das niemand wirklich will. Unklar ist auch, ob Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihren Finanzminister unterstützt. Die Unionsfraktion im Bundestag steht mehrheitlich hinter Söders Forderung.
Grundsteuer C für unbebaute Flächen soll wieder eingeführt werden
Die Kommunen sollen mit der geplanten Grundsteuerreform auch ein Druckmittel für den Wohnungsbau in die Hand bekommen. Die so genannte Grundsteuer C für bislang unbebaute Flächen solle wieder eingeführt werden, kündigte Scholz an. Damit könnten ungenutzte Flächen höher besteuert werden.
Bei bestimmten unbebauten Grundstücken sollen die Kommunen den Scholz-Plänen zufolge den Hebesatz höher ansetzen können, „um so ein bisschen Druck auf die Grundstückseigentümer zu machen, dass sie ihr Grundstück mal nutzen“, wie der Minister erklärte. Die Einführung hatten CDU, CSU und SPD auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Eine Grundsteuer C gab es schon einmal, sie wurde in den 1960er Jahren abgeschafft.
Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die Grundstücke sollen nun zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre. Dabei sollen vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Erstmals soll die neu berechnete Grundsteuer 2025 fällig werden. (dpa)
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