Grundschule: Regierung will zwei Milliarden für Ausbau der Ganztagsbetreuung einsetzen
Die Pläne für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder nehmen Gestalt an. Heute will das Bundeskabinett die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von zwei Milliarden Euro beschließen.
Das Geld sollen Länder und Kommunen in den kommenden Jahren in Räumlichkeiten und Gebäude für Ganztagsangebote an Grundschulen investieren, damit ab 2025 wie geplant der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder umgesetzt werden kann.
Die gesetzlichen Änderungen, die dann zum eigentlichen Rechtsanspruch auf den Ganztagsplatz führen sollen, werden später auf den Weg gebracht. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen solchen Rechtsanspruch bis 2025 einzuführen.
Chancengleichheit
Neben der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gehe es um Chancengerechtigkeit, sagte Familienministerin Franziska Giffey in einem Interview mit der „Welt“ (Dienstag). „Denn bei Kindern, die nach Schulschluss unbeaufsichtigt vor dem Fernseher sitzen oder am Handy zocken, verschenken wir ihr Potenzial.“
Die SPD-Politikerin schätzt, dass für 75 Prozent der Grundschulkinder ein Bedarf für einen Ganztagsplatz besteht und damit bis zu einer Million zusätzliche Plätze an den Schulen geschaffen werden müssten.
Vor allem im Westen gebe es Nachholbedarf. „Während traditionell im Osten über 90 Prozent der Kinder die Möglichkeit für einen Ganztagsschulplatz haben, sind es im Westen teilweise gerade mal 30 Prozent“, sagte Giffey.
Rechtsanspruch könnte am fehlenden Personal scheitern
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt das Vorhaben, warnt allerdings davor, dass der Rechtsanspruch ab 2025 am fehlenden Personal zu scheitern drohe.
Die Bundesländer müssten „sofort ihre Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher sowie Grundschullehrkräfte massiv ausweiten“, sagte die stellvertretende DGB-Chefin Elke Hannack der Deutschen Presse-Agentur.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sei ein gesellschafts- und bildungspolitischer Meilenstein. „Kinder und Eltern haben aber auch einen Anspruch auf einen qualitativ hochwertigen Betreuungsplatz. Deshalb ist es wichtig, dass dieser Rechtsanspruch von gut ausgebildeten Fachkräften gewährleistet wird.“
Höhere Kosten wahrscheinlich
Nach Berechnungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) sind bis zum Start des Rechtsanspruchs zudem deutlich höhere Investitionen als die geplanten zwei Milliarden Euro nötig. Um den erwarteten Bedarf an Plätzen ab 2025 tatsächlich decken zu können, rechnet das Institut mit Investitionskosten von gut fünf Milliarden Euro.
Begründung: Neue Bevölkerungsvorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes, die von einer deutlich höheren Kinderzahl in den kommenden Jahren ausgingen, als bisher angenommen. Die laufenden Betriebskosten für die Ganztagsbetreuung ab 2025 beziffert das DJI auf rund 3,2 Milliarden Euro im Jahr. (dpa)
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