Grundschule Helbra: Klobiger Polizeieinsatz gegen 8-Jährige – Nach Gerichtsbeschluss abgeholt
„Hilfe, Hilfe“, wimmert die kleine Ronja, eine Schülerin der Grundschule in Helbra. Dann schreit sie laut: „Fassen Sie mich nicht an!“. Was war geschehen? Der Überfall eines Sittenstrolches, eine Gewalttat?
Montag, 5. März, Helbra, Grundschule
Doch ein Trauma bescherte die Polizei, in Helbra, Sachsen-Anhalt, im Auftrag des Jugendamtes einem 8-jährigen Mädchen, als es von der Schule weggeholt wurde.
Ein traumatisiertes Kind …
Welcher Schaden bei der kleinen Kinderseele angerichtet wurde, ist wohl noch nicht absehbar: vom Vater weggerissen, der hilflos der staatlichen Gewalt weichen muss, aus der Schule weggeholt, der vermeintlich sicheren Umgebung, die hilflosen und schweigenden Lehrer-Vorbilder und das entsetzliche Gefühl, wie ein Verbrecher fortgebracht worden zu sein.
Doch auch für die das Geschehen beobachtenden anderen Kinder, Mitschüler und Freunde der 8-Jährigen, dürfte das ganze nicht ohne bleibende Erinnerungen sein.
Zwischenzeitlich hatte sich auch die Bildungsgewerkschaft GEW kritisch zu dem Vorgehen der Behörden geäußert, wie der „MDR“ berichtet:
Erleben Kinder schon im Grundschulalter, dass Mitschüler unter lautem Protest von der Polizei aus der Schule geführt werden, droht die Auflösung dieser wichtigen Bindungen.
(Eva Gerth, Landesvorsitzende GEW)
Derartige richterliche Entscheidungen dürften nicht an Schulen durchgesetzt werden, da diese ein Schutzraum sei und von gegenseitigem Vertrauen und Respekt lebe.
Bei dieser Aussage schien es der Gewerkschaftschefin aber hauptsächlich um den Schutz ihrer Bildungsumgebung zu gehen, weniger um das Kind selbst, geschweige denn der „Anmaßung“, das Wort eines Richters infrage zustellen.
Dies dürfte nun nicht nur für das abgeholte Mädchen vorbei sein, sondern auch viele der anderen Kinder dürften sich nun dort nicht mehr so sicher fühlen, wie vorher. Was bleibt: Man könnte abgeholt werden – jederzeit.
Die Polizei äußerte sich auf Sender-Nachfrage nicht, verwies auf das Jugendamt.
… und Empörung im Netz
Das Video um das um Hilfe schreiende kleine Mädchen, dass von der Polizei aus der Schule geholt und weggebracht wurde, sorgte auf Youtube und in den Sozialen Medien für große Empörung:
+++Wie heißt es im Grundgesetz? Die Würde des Menschen ist unantastbar? Hier wird ein Mensch (ja, auch ein 8jähriges Kind ist ein Mensch), gegen seinen Willen entführt – nichts anderes ist das, was hier abläuft. (…)+++
+++Eine Entführung an einer Grundschule am hellichten Tage durch Staatsdiener und keiner greift ein. Ein 8-jähriges Mädchen schreit panisch um Hilfe und Menschen mit Familien machen mit bei dieser Schweinerei. Erinnert mich irgendwie an SS Methoden.+++
+++Das scheint Menschenhandel zu sein unter dem Deckmantel des Kindeswohles!+++
+++Da merkt man mal wieder eindeutig dass in diesem Staat was nicht stimmt…einfach nur zum heulen?+++
+++Das Mädchen tut mir sowas von leid sie hat all die Jahre bei ihrem Vater gelebt und heute auf morgen wird sie zu ihrer Mutter gebracht dass es wirklich herzzerreißend+++
https://www.youtube.com/watch?v=SZSNN_YlMmo
Laut deutschen Recht und Gericht: alles O.K.
Laut „MDR“ ist rechtlich jedoch alles in Ordnung.
Man muss sich also keine Gedanken machen. Ob das auch menschlich alles so in Ordnung ist, das ist eine andere Frage und auch nicht gesetzlich von Bedeutung.
Wie der Sender mitteilte, ging es um einen Sorgerechtsstreit der Eltern. Die Mutter verschwand vor drei Jahren von zu Hause, trennte sich von ihrem Mann und der Familie, ging zu ihrem neuen Freund. Das Mädchen lebte seither bei seinem Vater, das Sorgerecht war geteilt. Doch der Streit begann, die Mutter wollte das Kind, forderte das Aufenthaltsbestimmungsrecht ein. Das Amtsgericht Eisleben entschied im August 2017, dass das Kind zur Mutter soll.
„Ronja wollte nicht zu ihrer Mutter“, so der Roger E., der Vater, zu „Bild“. Die Mutter forderte dann die Zwangsvollstreckung. Nun ist Ronja dort, im zwölf Kilometer entfernten Hettstedt. Als „Bild“ vorbeikam, wollte niemand öffnen.
Kinderpsychologe mitverantwortlich
Wie das Gericht ausführte, so berichtet der „MDR“, hätte ein Kinderpsychologe „mehrere intensive Gespräche“ mit dem Mädchen geführt und ein Gutachten erstellt.
Warum sich dann aber das Kind derart sträubte, zu seiner Mutter gebracht zu werden, wie das Video zeigt, bleibt rätselhaft, offenbar auch Kinderpsychologen-Geheimnis.
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