Grundschule Helbra: Klobiger Polizeieinsatz gegen 8-Jährige – Nach Gerichtsbeschluss abgeholt

Was aussieht wie eine Abholung ala 1933 oder eine Kindesentführung, ist nur die Umsetzung eines Gerichtsurteils. Gefühllos setzen die agierenden Polizisten und Amtsmitarbeiter den richterlichen Beschluss um. Ronja (8) muss von ihrem Vater weg, der sich um sie gekümmert hatte. Sie soll zur Mutter, die vor Jahren die Familie verließ und nicht einmal bei der Einschulung der Kleinen erschien ...
Von 11. März 2018

„Hilfe, Hilfe“, wimmert die kleine Ronja, eine Schülerin der Grundschule in Helbra. Dann schreit sie laut: „Fassen Sie mich nicht an!“. Was war geschehen? Der Überfall eines Sittenstrolches, eine Gewalttat?

Montag, 5. März, Helbra, Grundschule

Doch ein Trauma bescherte die Polizei, in Helbra, Sachsen-Anhalt, im Auftrag des Jugendamtes einem 8-jährigen Mädchen, als es von der Schule weggeholt wurde.

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Ein traumatisiertes Kind …

Welcher Schaden bei der kleinen Kinderseele angerichtet wurde, ist wohl noch nicht absehbar: vom Vater weggerissen, der hilflos der staatlichen Gewalt weichen muss, aus der Schule weggeholt, der vermeintlich sicheren Umgebung, die hilflosen und schweigenden Lehrer-Vorbilder und das entsetzliche Gefühl, wie ein Verbrecher fortgebracht worden zu sein.

Doch auch für die das Geschehen beobachtenden anderen Kinder, Mitschüler und Freunde der 8-Jährigen, dürfte das ganze nicht ohne bleibende Erinnerungen sein.

Zwischenzeitlich hatte sich auch die Bildungsgewerkschaft GEW kritisch zu dem Vorgehen der Behörden geäußert, wie der „MDR“ berichtet:

Erleben Kinder schon im Grundschulalter, dass Mitschüler unter lautem Protest von der Polizei aus der Schule geführt werden, droht die Auflösung dieser wichtigen Bindungen.

(Eva Gerth, Landesvorsitzende GEW)

Derartige richterliche Entscheidungen dürften nicht an Schulen durchgesetzt werden, da diese ein Schutzraum sei und von gegenseitigem Vertrauen und Respekt lebe.

Bei dieser Aussage schien es der Gewerkschaftschefin aber hauptsächlich um den Schutz ihrer Bildungsumgebung zu gehen, weniger um das Kind selbst, geschweige denn der „Anmaßung“, das Wort eines Richters infrage zustellen.

Dies dürfte nun nicht nur für das abgeholte Mädchen vorbei sein, sondern auch viele der anderen Kinder dürften sich nun dort nicht mehr so sicher fühlen, wie vorher. Was bleibt: Man könnte abgeholt werden – jederzeit.

Die Polizei äußerte sich auf Sender-Nachfrage nicht, verwies auf das Jugendamt.

… und Empörung im Netz

Das Video um das um Hilfe schreiende kleine Mädchen, dass von der Polizei aus der Schule geholt und weggebracht wurde, sorgte auf Youtube und in den Sozialen Medien für große Empörung:

+++Wie heißt es im Grundgesetz? Die Würde des Menschen ist unantastbar? Hier wird ein Mensch (ja, auch ein 8jähriges Kind ist ein Mensch), gegen seinen Willen entführt – nichts anderes ist das, was hier abläuft. (…)+++

+++Eine Entführung an einer Grundschule am hellichten Tage durch Staatsdiener und keiner greift ein. Ein 8-jähriges Mädchen schreit panisch um Hilfe und Menschen mit Familien machen mit bei dieser Schweinerei. Erinnert mich irgendwie an SS Methoden.+++

+++Das scheint Menschenhandel zu sein unter dem Deckmantel des Kindeswohles!+++

+++Da merkt man mal wieder eindeutig dass in diesem Staat was nicht stimmt…einfach nur zum heulen?+++

+++Das Mädchen tut mir sowas von leid sie hat all die Jahre bei ihrem Vater gelebt und heute auf morgen wird sie zu ihrer Mutter gebracht dass es wirklich herzzerreißend+++

https://www.youtube.com/watch?v=SZSNN_YlMmo

Laut deutschen Recht und Gericht: alles O.K.

Laut „MDR“ ist rechtlich jedoch alles in Ordnung.

Man muss sich also keine Gedanken machen. Ob das auch menschlich alles so in Ordnung ist, das ist eine andere Frage und auch nicht gesetzlich von Bedeutung.

Wie der Sender mitteilte, ging es um einen Sorgerechtsstreit der Eltern. Die Mutter verschwand vor drei Jahren von zu Hause, trennte sich von ihrem Mann und der Familie, ging zu ihrem neuen Freund. Das Mädchen lebte seither bei seinem Vater, das Sorgerecht war geteilt. Doch der Streit begann, die Mutter wollte das Kind, forderte das Aufenthaltsbestimmungsrecht ein. Das Amtsgericht Eisleben entschied im August 2017, dass das Kind zur Mutter soll.

„Ronja wollte nicht zu ihrer Mutter“, so der Roger E., der Vater, zu „Bild“. Die Mutter forderte dann die Zwangsvollstreckung. Nun ist Ronja dort, im zwölf Kilometer entfernten Hettstedt. Als „Bild“ vorbeikam, wollte niemand öffnen.

Kinderpsychologe mitverantwortlich

Wie das Gericht ausführte, so berichtet der „MDR“, hätte ein Kinderpsychologe „mehrere intensive Gespräche“ mit dem Mädchen geführt und ein Gutachten erstellt.

Warum sich dann aber das Kind derart sträubte, zu seiner Mutter gebracht zu werden, wie das Video zeigt, bleibt rätselhaft, offenbar auch Kinderpsychologen-Geheimnis.

Die Anwohner des Ort sind geschockt. Auch Bekannte hätten dem „MDR“ erzählt, dass sich der Vater alleine um das Kind gekümmert habe. Die Mutter sei nicht einmal bei der Einschulung der Kleinen gewesen, auch nicht bei Familienfesten.

Nun ist der Vater verzweifelt. Seiner Aussage nach sei massiv körperlich auf das Kind eingewirkt worden, als es abgeholt wurde …

Eine Psychologin warnte davor

Die „Bild“ berichtet, dass ihr der „Beratungsverlauf“ des Protokolls der Diplom-Psychologin Claudia R. vorliege, die zuletzt auch mit dem Sorgerechtsfall betraut war. Diese hätte schon im Oktober 2017 vor einem Szenario gewarnt, wie es sich nun an der Grundschule abgespielt hatte.

In ihrem Schreiben hätte sie von schwerwiegenden Folgen für das Kind geschrieben, wenn es „mittels Gerichtsvollzieher aus der einzig vertrauten Bindung und Umgebung gerissen“ werde. Das Kind lehne die Mutter ab, habe es in den letzten Jahren „kaum erlebt“, zitiert „Bild“ aus dem Schreiben.

Die Psychologin warnte davor, dass die Entwicklung von Ronja „nachhaltig beeinträchtigt“ werde. Sie würde damit ihren „Lebensmittelpunkt, ihre Freunde und ihren Schulalltag“ verlieren.

„Bild“ vermerkte dazu, dass das Amtsgericht dennoch im Januar 2018 die Vollstreckung des Urteils vom Oktober anordnete – „im Interesse von Ronja“, habe es geheißen.

Bei dem Einsatz stemmte sich das Kind immer wieder um Hilfe und nach ihrem Vater rufend von dem Auto weg, in dass es verfrachtet werden sollte.

Pro Familia zum Sorgerecht

Laut „pro familia“ hätten grundsätzlich Väter und Mütter in Deutschland die gleichen Rechte auf Sorge und Umgang mit dem Kind. Kinder könnten mitbestimmen, wo sie leben möchten und Richter müssten sich bei Streitigkeiten an zwei Punkten orientieren:

  • das Kindeswohl – oder wo das Kind laut Experten am besten aufgehoben sei und
  • der Kindeswille – oder zu wem möchte das Kind

Dies würde generell immer an erster Stelle stehen, noch vor dem Elternrecht. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass Gerichtsbeschlüsse generell behutsam umgesetzt werden sollten.

In diesem Fall scheint es, dass weder das Eine noch das Andere beherzigt wurde.



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