Grundrente: Bundesrat sieht Nachteile für Neurentner und fordert Korrekturen

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Strenge Bedürftigkeitsprüfung oder nicht? Die Koalitionsparteien sind sich bei der Grundrente noch nicht einig.Foto: Marijan Murat/dpa/dpa
Epoch Times27. März 2020

Der Bundesrat hat Korrekturen an den Regierungsplänen für die Grundrente gefordert. Die Länderkammer beschloss am Freitag eine Stellungnahme, in der unter anderem Nachbesserungen zugunsten von Neurentnern gefordert werden.

Zugleich warnte der Bundesrat vor Mehrbelastungen für die Rentenkassen und drängte auf ein stärkeres finanzielles Engagement des Bundes.

Der nach langem Streit in der Koalition vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Grundrente sieht zusätzliche Leistungen für Bezieher niedriger Einkommen vor, wenn diese mindestens 33 Beitragsjahre vorweisen können, für den vollen Zuschlag mindestens 35 Jahre.

Weitere Einkommen, etwa Betriebsrenten oder Bezüge des Partners, sollen auf Grundlage einer automatisierten Einkommensprüfung angerechnet werden.

Nachteile für Neurentner

Der Bundesrat sieht dabei Nachteile für Neurentner, weil Einkünfte der vorvergangenen Jahre berücksichtigt werden sollen. Dies müsse korrigiert werden.

Die Länderkammer weist zudem darauf hin, dass wegen der Kosten für die Grundrente künftige Rentenerhöhungen geringer ausfallen könnten. Um dies zu vermeiden, solle ein Erstattungssystem des Bundes zugunsten der Rentenkassen geprüft werden.

Zweifel gibt es auch an der rechtzeitigen technischen Umsetzung bis zum Jahreswechsel. Diese sei für Finanzverwaltung und Rentenversicherungsträger „eine enorme Herausforderung“, heißt es in der Stellungnahme.

Empfohlen wird daher für Betroffene, die bereits eine Rente beziehen, eine gestaffelte Einführung der Grundrente, so wie es auch die Rentenversicherung wünsche. Dabei müssten die Zuschläge aber gegebenenfalls rückwirkend zum Jahresbeginn 2021 gezahlt werden, um Einbußen für die Versicherten zu vermeiden.

Außerdem solle der Bund Kosten für die Einführung des automatisierten Datenaustauschs übernehmen, der für die Einkommensprüfung benötigt wird, fordern die Länder. Generell solle der Bund zudem alle Kosten ausgleichen, die Ländern und Kommunen durch das neue Gesetz entstehen.

Heil wertet Änderungswünsche als „gutes Zeichen“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wertete es trotz der Änderungswünsche als „gutes Zeichen, dass es sich der Bundesrat heute nicht hat nehmen lassen, die Grundrente weiter zu beraten“.

Auch in Zeiten der Corona-Krise sei es wichtig, „Verlässlichkeit zu zeigen“, sagte der Minister in Berlin. Heil zeigte sich entschlossen, den Gesetzentwurf nun „im Parlament durchzubringen“, damit die Grundrente wie vorgesehen zum Jahreswechsel „als wesentliches, neues Element der Alterssicherung“ in Kraft treten könne.

Grundsätzlich gegen die Grundrente wandte sich erneut die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Die Leistung solle „am besten gar nicht eingeführt werden“, hieß es in Berlin unter Hinweis auf Bürokratieaufwand und mit dem Vorhaben verbundene Kosten. (afp)



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