„Grundgesetz wurde außer Kraft gesetzt“: Berlin-Demo gegen Einschränkung des Versammlungsrechts aufgelöst
Die Polizei löste in Berlin erneut eine Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen auf. Ein Sprecher der Einsatzkräfte teilte mit, nur einige der 300 bis 350 Personen auf dem Rosa-Luxemburg-Platz seien der Aufforderung nach Auflösung der Kundgebung nachgekommen. Valeska Jakubowski, Pressesprecherin der Berliner Polizei, sagte: Die Polizei sei zunächst mit Kommunikation vorgegangen, „da setzen wir sehr stark drauf“.
Weiter sagte sie: „Wir haben die Personen darauf angesprochen den Platz zu verlassen und den Abstand zueinander einzuhalten. Einige Personen sind unseren Aufforderungen gefolgt. Wir haben auch Lautsprecherdurchsagen gemacht. Bei den Personen, die unseren Aufforderungen nicht gefolgt sind, werden die Identitäten festgestellt. In der Regel können die Personen danach auch wieder gehen.“ Es sei schon am dritten Samstag in Folge zu der Versammlung gekommen, so Jakubowski.
Bei der Demonstration war auch der Journalist Ken Jebsen, Betreiber des YouTube-Kanal KenFM, zugegen. Er wurde kurzzeitig festgenommen. Auf Twitter hieß es:
Die Sicherrungsschlange ohne Rücksicht auf die 1.50m Regel. Nach 20 Min. freundlicher Kommunikation und Sicherung der gewünschten Daten wurde der Bürger und Jounrnalist K.Jebsen entspannt ins Osterwochenende entlassen…Grund der Festnahme: keine Angaben seitens der Polizei pic.twitter.com/nXvBaYsWMk
— KenFM.de (@TeamKenFM) April 11, 2020
Demonstranten beklagen Angriff auf die Grundrechte
Die Demonstranten sehen in den Kontaktbeschränkungen einen Angriff auf die Grundrechte in der Verfassung. Protestteilnehmer Jan-Theo Jost beklagt beispielsweise, dass der Paragraf acht (Versammlungsrecht) des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt wurde, was nicht zulässig wäre.
„Es gibt gar keinen Grund dafür. Angeblich wegen Corona, aber ein Wissenschaftler aus Bonn sagte, dass 0,37 Menschen an dieser Krankheit sterben. 0,37, ja? Also das steht in keinem Verhältnis, dass das ganze Land einen Shutdown erlebt“, sagte Jan Theo Jost. Dabei bezog er sich auf ein Zwischenergebnis einer Studie des Bonner Virologen Hendrik Streeck, die derzeit in Heinsberg stattfindet. Die Studie geht von einer Sterberate von 0,37 Prozent der Infizierten aus.
Die derzeit gültigen Kontaktsperren stehen nach Ansicht der Bundesregierung nicht im Konflikt mit dem Grundgesetz. Die im Jahr 1968 verabschiedeten Notstandsgesetze sind in der Bundesrepublik noch nie zum Einsatz gekommen.
In Deutschland sind die registrierten Todesfälle in Verbindung mit dem Virus bisher gering. Die neusten Zahlen von Euromomo zeigen allerdings steigende Sterblichkeitsraten in Frankreich, Spanien, Italien, England und auch in den Niederlanden, Belgien und der Schweiz. Die vorliegenden Daten von Hessen und Berlin sind bisher unauffällig. (sk/reuters)
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