Grünen-Fraktion beschließt neue Benimmregeln für Abgeordnete
Die Grünen-Fraktion im Bundestag hat offenbar einen neuen Code of Conduct für ihre Abgeordneten beschlossen. Das berichtet der „Stern“.
Sie ist die einzige Fraktion, die ein solches Regelwerk hat – der Katalog ist eine Empfehlung, aber nicht verpflichtend. Man habe eine Fürsorgepflicht und trage Verantwortung für das Wohlergehen der Mitarbeiter, heißt es in den „Leitsätzen für einen guten Umgang“ mit Abgeordnetenmitarbeitern in der Grünen-Bundestagsfraktion.
Zu den wichtigsten Punkten zählt die Aufforderung, die Mitarbeiter tariflich zu bezahlen, sie mindestens drei Monate vor einer Bundestagswahl über ihre berufliche Perspektive zu informieren, mobiles Arbeiten beziehungsweise Homeoffice zu ermöglichen und bei Konflikten auf Wunsch der Mitarbeiter die Mitarbeitervertretung oder die „Vertrauensabgeordneten“ hinzuzuziehen.
Regeln gibt es für die Grünen schon seit zehn Jahren
Das Papier ist nicht der erste Code of Conduct der Grünen: Schon vor über zehn Jahren hatten diese Regeln beschlossen, die sie jetzt aktualisiert haben und verschärft haben.
Als Grüne habe man einen hohen Anspruch an den Umgang von Arbeitgebern mit Arbeitnehmern, sagte Anja Reinalter, eine der Parlamentarischen Geschäftsführerinnen der Grünen und maßgeblich an der Neufassung der Regeln beteiligt, dem Magazin. „Das wollen wir auch selbst erfüllen, darum hat die Fraktion ihren Mitgliedern den Code of Conduct empfohlen.“
Eine Abfrage des „Stern“ bei den anderen Fraktionen ergab: Keine hat einen ähnlichen Regelkatalog für den Umgang der Abgeordneten mit ihren Angestellten. Allerdings hat die SPD eine Tarifgemeinschaft, der die meisten Abgeordneten angehören. Die Linke hat einen Betriebsrat für die Mitarbeiter von Abgeordneten. (dts)
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