Grüne wollen bei Netanjahu-Haftbefehl Völkerrecht folgen
Bisher hat die Bundesregierung klare Aussagen zu den Konsequenzen der Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und seinen früheren Verteidigungsminister Joaw Gallant vermieden.
Die Grünen heben die Bedeutung des Völkerrechts hervor und kündigen an, nach Recht und Gesetz vorzugehen. Die Union hingegen verschärft ihre Kritik an der Haltung der Bundesregierung.
Mit Blick auf die Haftbefehle sagte die außenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Deborah Düring, der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagsausgabe): „Deutschland bekennt sich selbstverständlich zum Völkerrecht und erkennt den Internationalen Strafgerichtshof uneingeschränkt an; wir halten uns an Recht und Gesetz.“
Sie fügte an, dass die Unabhängigkeit der Justiz ein Prinzip sei, welches allen Demokraten im Land bekannt sein sollte.
Wadephul (CDU) gegen Verhaftung
Der für Außenpolitik zuständige stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Johann Wadephul (CDU), kritisierte die Bundesregierung hingegen scharf. „Für Deutschland muss es selbstverständlich sein, dass es gerade mit Blick auf die eigene Geschichte und die besonderen Beziehungen zu Israel das Recht auf Selbstverteidigung für Israel in besonderem Maße betont und verteidigt“, sagte er der FAZ.
„Aus unserer Sicht ist es unvorstellbar, dass ein demokratisch gewählter Regierungschef von Israel auf deutschem Boden festgenommen wird.“ Wadephul sagte: „Es ist verstörend, wie unklar sich die Bundesregierung in dieser Angelegenheit verhält.“
Die Ankündigung der Bundesregierung nach dem Bekanntwerden der Haftbefehle, „innerstaatliche Schritte“ würden nun „gewissenhaft“ geprüft, führten bei Juristen derweil zu Unverständnis: „Es gibt für Deutschland gerade nichts zu prüfen“, sagte der Völkerstrafrechtler Florian Jeßberger der FAZ.
Regierungssprecher erklärt, dass Fragen zur Zuständigkeit bestehen
Regierungssprecher Steffen Hebestreit hatte vergangenen Freitag darauf verwiesen, dass etwa Fragen zur Zuständigkeit des IStGH umstritten seien. Jeßberger hielt dem der FAZ entgegen, „dass an der Zuständigkeit des IStGH in diesem Fall auf Grundlage der bisherigen Rechtsprechung kein Zweifel besteht“.
Der Völkerstrafrechtler sagte der FAZ auch, dass deutsche Gerichte einen Haftbefehl des IStGH nur auf Förmlichkeiten hin überprüfen dürften. „Ein deutscher Richter dürfte nicht prüfen, ob der Haftbefehl substanziell berechtigt ist, beispielsweise ob wirklich der erforderliche Tatverdacht vorliegt. Da gibt es keine Schattenprüfung.“ (dts/red)
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