Grüne weiter gegen Einstufung der Maghreb-Länder als sichere Herkunftsstaaten
Vor dem Bundestagsvotum zur Einstufung der Maghreb-Staaten und Georgiens als sichere Herkunftsstaaten haben die Grünen ihren Widerstand gegen diesen Schritt bekräftigt.
Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Luise Amtsberg, sagte der „Welt“ (Freitagsausgabe), Algerien, Marokko und Tunesien seien auch im Jahr 2019 „leider nicht als sicher zu bezeichnen“.
Minderheiten wie Homosexuelle würden weiterhin strafrechtlich verfolgt. Zudem gebe es „gravierende Defizite bei der Meinungs- und Pressefreiheit“. Eine Einstufung als sicherer Herkunftsstaat würde die Abschiebungen in solche Länder auch nicht vereinfachen, wie die Begründung des Gesetzentwurfs der großen Koalition es darstelle, sagte Amtsberg. Entscheidend sei die Bereitschaft des jeweiligen Staates, seine Bürger zurückzunehmen und Dokumente auszustellen.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Mathias Middelberg (CDU), wies die Argumente der Grünen in der „Welt“ als „vorgeschoben“ zurück. „Wer aus den Maghreb-Staaten oder Georgien kommt und dort wirklich verfolgt wird, kann auch zukünftig bei uns Schutz bekommen.“ Auch künftig könne in jedem Fall individuell ein Schutzgrund genannt werden.
Die Einstufung der Maghreb-Staaten und Georgiens als sichere Herkunftsstaaten wäre ein wesentlicher Schritt voran zur Ordnung der Migration“, sagte Middelberg.
So habe es einen Rückgang der irregulären Zuwanderung aus Westbalkan-Staaten gegeben, nachdem diese im Jahr 2015 zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt wurden.
Der CDU-Innenexperte stellte zudem die Kooperationsbereitschaft vieler Asylbewerber aus dem Maghreb infrage. „Wenn uns die deutliche Mehrheit der Asylantragssteller aus den Maghreb-Staaten keine Identitätspapiere vorlegen, spricht das für sich.“
Der Bundestag stimmt am Freitag über die Einstufung der Maghreb-Länder Algerien, Marokko und Tunesien sowie von Georgien als sichere Herkunftsstaaten ab. Damit sollen schnellere Asylverfahren für Menschen aus diesen Ländern und auch schnellere Abschiebungen ermöglicht werden. Allerdings kann die Regelung nur in Kraft treten, wenn auch der Bundesrat zustimmt. Dies scheiterte schon einmal am Widerstand der Grünen in der Länderkammer. (afp)
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