Zusammenleben mit Familie muss sein: Grüne und Linke fordern mehr Familiennachzug für subsidiär Geschützte
Ein Jahr nach der eingeschränkten Wiedereinführung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit geringerem Schutzstatus fordern Grüne und Linke, die Einreisen auszuweiten.
„Der Familiennachzug zu Schutzberechtigten muss sehr viel unbürokratischer und großzügiger ausgestaltet werden“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“ (Freitagsausgaben).
Das Recht darauf, dass Familien zusammenleben dürfen, muss gewährleistet sein.“
Linken-Parteichef Bernd Riexinger nannte es „unmenschlich“, Geflüchteten das Recht zum Zusammenleben mit ihren Familien zu verwehren. „Und wenn man einen Familiennachzug gewährt, dann muss dieser doch auch de facto möglich sein“, sagte Riexinger den beiden Zeitungen.
Für Menschen mit subsidiärem Status wird das Recht auf ein Familienleben nur über dieses Gnadenkontingent gewährt.“
Und selbst innerhalb dieser engen Grenzen seien die bürokratischen Hürden so hoch, dass es nur ein Recht auf dem Papier sei.
Union und SPD hatten sich im vergangenen Jahr nach zähen Verhandlungen darauf verständigt, den 2016 ausgesetzten Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiären Schutzstatus ab dem 1. August 2018 wieder zu erlauben – allerdings nur für 1000 Menschen im Monat. Die Regelung betrifft vor allem syrische Bürgerkriegsflüchtlinge.
Das Kontingent wurde nicht ausgeschöpft. In den elf Monaten von Anfang August 2018 bis Ende Juni 2019 wurden dem Bericht zufolge nach Angaben des Auswärtigen Amts nur 8758 Visa erteilt. Gerade in den Anfangsmonaten waren wegen Anlaufschwierigkeiten deutlich weniger Einreiseerlaubnisse ausgegeben worden.
2018 sei das Monatskontingent nicht ausgeschöpft worden, kritisierte die Organisation Pro Asyl: Von den möglichen 5000 Visa seien bis Dezember gerade einmal 2612 erteilt worden.
Was mit den Restplätzen geschieht und ob sie auf die Folgemonate übertragen werden, ist immer noch unklar“, hieß es in einer Erklärung.
Vereinbart worden war, dass in den ersten fünf Monaten nicht genutzte Kontingente eines Monats auf den nächsten übertragen werden können. Diese Übergangsregelung ist mit dem Jahresende ausgelaufen. (afp)
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