Grüne im Saarland vorerst nicht zur Bundestagswahl zugelassen
Im Saarland hat der Wahlausschuss die Landesliste der Grünen für die Bundestagswahl abgelehnt. Die Listen der übrigen Parteien wurden zugelassen, berichtete der „Saarländische Rundfunk“ am Freitag. Die Grünen haben bereits Einspruch angekündigt.
Grund für die Ablehnung war, dass 49 Delegierte aus dem Ortsverband Saarlouis bei der Aufstellungsversammlung am 17. Juli ausgeschlossen worden seien – immerhin rund ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder. Vorher hatte es bei den Grünen im Saarland wochenlang Ärger um die Aufstellung der Landesliste gegeben, begleitet von diversen Rücktritten und Parteigerichtsentscheidungen.
Unter anderem gab es Streit, weil Ex-Parteichef Hubert Ulrich zum Spitzenkandidaten gekürt wurde – entgegen der Grünen-Regel, dass Platz eins nur von einer Frau eingenommen werden kann. Schließlich hatten die Saar-Grünen die Liste auf einer kurzfristig einberaumten Versammlung kurz vor Auslaufen der Einreichungsfrist neu aufgestellt – diesmal mit Jeanne Dillschneider auf der ersten Position und sehr zum Ärger mancher Mitglieder.
Durch den Ausschluss der Delegierten sei in eklatanter Weise gegen das Demokratieprinzip verstoßen worden, sagte Landeswahlleiterin Monika Zöllner am Freitag. Der Bundeswahlausschuss muss nun bis Donnerstag kommender Woche entscheiden. Dies übrigens auch für Bremen, denn dort war die Liste der AfD wegen einer fehlenden Eidesstattlichen Versicherung nicht zur Bundestagswahl zugelassen worden. (dts)
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