Grüne fordern Ressourcenschutzgesetz – mit strikten Vorschriften und Umweltabgabe

Der Umgang mit Ressourcen in Deutschland ist den Grünen und dem BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.) nicht effizient genug. Sie streben ein Ressourcenschutzgesetz an, das vor allem auf dirigistische Zwangsmaßnahmen und weitere Teuerung setzt.
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Grüne und BUND fordern strenge und teure Vorgaben zum effizienten Umgang mit Ressourcen. In manchen Bereichen mangelt es jedoch noch an Recyclingoptionen. Symbolbild.Foto: iStock
Von 2. Januar 2024

Die Bundestagsfraktion der Grünen sieht, was die Belastung der Wirtschaft durch Kosten und Bürokratie anbelangt, offenbar noch Spielraum. Ihr umweltpolitischer Sprecher Jan-Niclas Gesenhues hat ein striktes sogenanntes Ressourcenschutzgesetz vorgeschlagen. Außerdem brachte er eine Umweltabgabe für Unternehmen ins Spiel.

Verbrauch von Ressourcen

Gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) begründet der Politiker dies damit, dass „wir massiv über unsere ökologischen Verhältnisse“ leben würden. Nur ein Ressourcenschutzgesetz auf Bundesebene würde es erlauben, „den Ressourcenverbrauch in Deutschland rechtlich zu begrenzen und zu reduzieren“.

Gesenhues zufolge verbraucht Deutschland jährlich 16 Tonnen Rohstoffe pro Kopf. Allein auf jeden Bürger entfielen jährlich „340 Kilogramm Verpackungsmüll“ – tatsächlich sind es 240, wie das RND später selbst recherchierte.

Um „die Umwelt zu schützen und nachfolgende Generationen nicht zu belasten“, sei ein „Obergesetz“ erforderlich. In diesem seien „verbindliche Minderungsziele bis 2030″ für jedes Ressort zu bestimmen. Diese sollten dann „Reduzierungs- und Einsatzquoten für die jeweiligen Branchen“ umsetzen. Dieses solle sich auf Materialien wie Kies und Sand ebenso beziehen wie auf Kunst- und Baustoffe.

Politisch angeordnete Verteuerung als „marktwirtschaftliches Instrument“

Als „marktwirtschaftliches Instrument“, um den Ressourcenverbrauch zu reduzieren, biete sich „eine Umweltabgabe, die pro Tonne Material anfällt“, an. Zudem sei die Recyclingindustrie zu fördern. Das Ressourcenschutzgesetz komme dadurch auch einer „Stärkung von Zukunftschancen“ gleich.

Mit seiner Forderung sieht sich Gesenhues im Einklang mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND). Dieser sieht in einem Ressourcenschutzgesetz schon seit Längerem ein Instrument, um „die wesentlichen Aspekte des Ressourcenschutzrechts vor die Klammer“ zu ziehen.

Vorbild dafür sei das Klimaschutzgesetz. Wie bei diesem solle es auch beim Ressourcenschutz messbare Ziele geben. Dazu sollen „Bezugs- und Erreichungsjahr, Reduktionspfad, Monitoring, Sanktionen und Berichtspflichten“ kommen.

BUND will „Politikinstrumente mit einer größeren Eingriffstiefe“ priorisieren

Aus Sicht des BUND benötigen die deutsche Wirtschaft und die deutschen Verbraucher eine harte Hand. In den Worten der NGO heißt es, dass „durch einen solchen Rechtsrahmen Politikinstrumente mit einer größeren Eingriffstiefe priorisiert werden“.

Es stünden „nicht – wie bisher – Informations-, Beratungs- und Förderinstrumente im Fokus“. Stattdessen gehe es um „ambitioniertere Instrumente wie Umweltsteuern, Ordnungspolitik oder Subventionsabbau“.

Der Primärverbrauch von Rohstoffen müsse um 90 Prozent sinken, so der BUND. Beispielsweise sollte jener von abiotischen Primärrohstoffen bis 2050 um 85 Prozent weniger werden – auf maximal sechs Tonnen pro Person und Jahr. Dabei handelt es sich beispielsweise um fossile Energieträger, Erze und sonstige mineralische Rohstoffe.

Bei den biotischen Stoffen sei eine Reduktion auf maximal zwei Tonnen pro Person und Jahr anzustreben. Bei diesen handelt es sich um solche aus Land- und Forstwirtschaft. Einmal im Kreislauf befindliche Rohstoffe wären davon nicht mehr betroffen.

Ressourcen in Deutschland effizienter genutzt – ohne politische Zwangsmaßnahmen

Tatsächlich hat sich die Ressourceneffizienz in Deutschland im Laufe der Jahre durch unterschiedliche Programme und Initiativen verbessert. Ein Schlüsselprogramm ist das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess). Dieses beschreibt bereits jetzt Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Dazu gehören auch solche zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Forschung und Innovation.

Grundsätzlich sind bei häufig konjunkturabhängig wachsendem Abfallaufkommen die Recyclingquoten in Deutschland hoch. Auch die Verwertungsquote ist stetig im Steigen begriffen. Für haushaltstypische Siedlungsabfälle betrug sie 2018 unter Einbeziehung energetischer Verwertung fast 99 Prozent. Selbst von den Bau- und Abbruchabfällen konnten 88 Prozent dem Recycling zugeführt werden.

Während die Steigerung der Effizienz wirtschaftlicher Prozesse damit spürbar ist, lässt sich dies von dirigistischen Vorgaben der Bundesregierung oder EU nicht in jedem Fall behaupten. Die am 1. August in Kraft getretene Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz sollte beispielsweise unterschiedliche Regelungen der Länder vereinheitlichen.

Die ohnehin unter Inflation und hohen Zinsen leidende Baubranche befürchtet neben höheren Kosten und mehr Bürokratie auch ein erschwertes Recycling von Bauschutt. Erste Recyclingfirmen würden diesen nicht mehr zur Aufarbeitung annehmen, was dazu führe, dass man Bauabfälle auf Deponien entsorgen müsse.



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