Grüne fordern besseren Schutz der digitalen Infrastruktur Deutschlands
Die Grünen fordern die Bundesregierung zu einem besseren Schutz der digitalen Infrastruktur Deutschlands auf. Die Bundesregierung werde ihrer Schutzverantwortung nicht gerecht, schreibt die Grünen-Bundestagsfraktion in einem Antrag.
„Wie eklatant ihre Versäumnisse sind, zeigt vor allem die seit Monaten anhaltende Diskussion um den Ausbau des 5G-Netzes und die Rolle einzelner Unternehmen als Zulieferer zentraler Komponenten“, heißt es in dem Papier mit Blick auf die Debatte um den chinesischen Netzausrüster Huawei.
Am Freitag wird der Bundestag über den Antrag beraten. Die Grünen pochen auf strengere Kriterien bei der Zulassung ausländischer Anbieter von Hard- und Software. Zudem fordern sie die Bundesregierung auf, „eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes vorzunehmen, um zukünftig klar zu definieren, welche Geräte und Komponenten in welchen Bereichen digitaler Infrastrukturen unter welchen konkreten technischen, rechtlichen und sonstigen Voraussetzungen eingesetzt werden dürfen“.
Bei der Überprüfung der Anbieter soll zudem nicht allein die Technik in den Blick genommen werden, sondern auch die Frage, wie es um Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und um die Unabhängigkeit der Wirtschaft von staatlicher Einflussnahme bestellt ist.
Hierzu müsse der Bund eine neue, unabhängige Einrichtung schaffen und die IT-Sicherheitspolitik an einer Stelle bündeln.
„Um den effektiven Grundrechtsschutz zu stärken“, solle diese nicht im Bundesinnenministerium angesiedelt sein, heißt es in dem Grünen-Antrag. „Bislang führen wir die Debatte um die Rolle Huaweis, um die digitale Souveränität Europas und um Versäumnisse in der IT-Sicherheitspolitik leider noch immer extrem oberflächlich“, sagte Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz.
„Wir müssen die sich derzeit bietende Chance einer echten digitalpolitischen Neuaufstellung Deutschlands und Europas nutzen“, forderte der Digitalexperte. „Für alle Tech-Firmen, auch und gerade für die europäischen, müssen verbindliche Mindeststandards definiert, diese von unabhängiger Seite kontrolliert und Verstöße nötigenfalls durch ein klares Haftungsregime auch tatsächlich sanktioniert werden“, so von Notz. (dts)
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