Grüne fordern von Unternehmen Zwangs-Betriebsrente für ihre Beschäftigten – Sozialpartnermodell „gescheitert“
Die Grünen fordern eine Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten eine Betriebsrente anzubieten. Der Versuch der Großen Koalition, die betriebliche Altersversorgung auf dem Weg von Tarifverträgen zu stärken, zeigt bislang keine greifbaren Ergebnisse: Das sogenannte Sozialpartnermodell bei der Betriebsrente sei noch in keinem Tarifvertrag umgesetzt worden, heißt es in der Antwort des Arbeitsministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion, über die das „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe) berichtet. Bislang würden lediglich „meist informelle Gespräche über die weitere Entwicklung der tariflich basierten betrieblichen Altersversorgung geführt“, heißt es in der Antwort weiter.
Sozialpartnermodell „materialisiert“ sich nicht
Das Ministerium bestätigte, dass es bei Arbeitgebern und Gewerkschaften Vorbehalte gegen das Modell gebe, mit dem „Neuland betreten“ werde. „Insofern überrascht es nicht, wenn Umsetzungskonzepte zunächst auch auf Skepsis stoßen“, heißt es in der Antwort des Arbeitsministeriums. Markus Kurth, rentenpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, hält das Modell dagegen für gescheitert. „Ich sehe keinerlei Anzeichen, dass sich das Sozialpartnermodell materialisiert“, sagte er dem „Handelsblatt“. „Auch nach inzwischen fast eineinhalb Jahren ist es nicht mehr als eine vage Hoffnung der Bundesregierung“, so Kurth weiter. Er fordere stattdessen eine Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten eine Betriebsrente anzubieten. Als Anlagemöglichkeit schwebe der Grünen-Bundestagsfraktion ein öffentlich verwalteter Fonds vor, über den Unternehmen ihre Betriebsrente organisieren könnten, berichtet das „Handelsblatt“.
Das Anfang 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz ermöglicht Arbeitgebern und Gewerkschaften, im Zuge von Tarifverhandlungen Pensionsfonds oder andere Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung zu gründen. Die Große Koalition verspricht sich davon, dass mehr Beschäftigte über eine kapitalgedeckte Betriebsrente zusätzlich für das Alter vorsorgen. Die Zahl der Betriebsrentenverträge ist in den vergangenen Jahren zwar leicht angestiegen, hielt mit dem Wachstum der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aber nicht Schritt. Die Folge: Während 2013 noch knapp 59 Prozent der Beschäftigten eine betriebliche Altersvorsorge hatten, waren es 2018 nur noch etwa 56 Prozent. (dts)
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