Göring-Eckardt: Bundestag wird am Mittwoch epidemiologische Lage ausrufen
Am Montagabend habe es die Einigung gegeben, dass eine epidemiologische Lage „nicht mehr wie ursprünglich geplant von der Bundesregierung ausgerufen werden kann“, sagte Göring-Eckardt am Dienstag vor einer digitalen Sitzung ihrer Fraktion. Es sei vereinbart worden, dass der Bundestag ihn ausrufe, „das wird er morgen sicher auch mit großer Mehrheit tun“. Dann werde sich der Bundesrat dazu verhalten.
Die Regelung werde auf ein Jahr begrenzt sein, sagte Göring-Eckardt weiter. Der „Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sieht vor, schnelle Entscheidungen zu ermöglichen, um auf eine Epidemie effektiv reagieren zu können.
Dazu soll der Bund in einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ für einen befristeten Zeitraum zusätzliche Kompetenzen erhalten.
Eine solche Lage wird dadurch definiert, dass entweder die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Pandemie ausruft und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit droht oder eine bundesländerübergreifende Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit droht.
Das Bundesgesundheitsministerium soll ermächtigt werden, Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen und die Gesundheitsversorgung sicher zu stellen.
Dabei geht es etwa um Vorschriften für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr, zum Beispiel Meldepflichten im Bahn- und Busverkehr.
Weiter werden damit Melde- und Untersuchungspflichten geregelt und Maßnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Arzneimitteln, Schutzausrüstung und Labordiagnostik verhängt. Auch die Flexibilisierung von Vorschriften in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen fällt unter das Gesetz. (afp)
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