Giffey verteidigt Recht auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler – Wirtschaft macht Druck
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler verteidigt. „Gute Ganztagsbetreuung überall in Deutschland bedeutet mehr Bildungsgerechtigkeit und mehr Chancengleichheit im ganzen Land und ist wichtig für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, sagte Giffey dem „Handelsblatt“. Die Voraussetzungen dafür „im ganzen Land“ zu schaffen, werde „ein echter Kraftakt“, so die SPD-Politikerin weiter.
„Doch das sind wir den Familien in einem modernen Land schuldig“, sagte die Familienministerin. Der Bund gehe davon aus, dass etwa 70 Prozent der Kinder die Ganztagsbetreuung an fünf Tagen in der Woche von 8 Uhr bis 16 Uhr in Anspruch nehmen werden. Die Länder hingegen erwarten eine Betreuungsquote von 90 Prozent.
Union und SPD haben im Koalitionsvertrag versprochen, bis 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu schaffen. Doch derzeit gibt es Streit mit den Ländern über die Ausbaukosten. „Bund, Länder und Kommunen müssen die Ärmel hochkrempeln, um bis 2025 gemeinsam eine verlässliche Ganztagsbetreuung möglich zu machen“, sagte Giffey dem „Handelsblatt“.
Wirtschaft macht Druck
Die Wirtschaft drängt mit Blick auf den von der Bundesregierung geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu mehr Eile. „Aus Sicht der Unternehmen sollte der Rechtsanspruch zügig umgesetzt werden“, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Achim Dercks, dem „Handelsblatt“. Denn gute Ganztagsbetreuung in ganz Deutschland sei schließlich „Voraussetzung dafür, dass sich Eltern auch nach dem Wechsel der Kinder in die Schule intensiv im Beruf engagieren können“.
Mangelnde Kinderbetreuung hingegen reduziere die Beschäftigung der Eltern und verstärke den Fachkräftemangel in Industrie, Handel und Dienstleistungen, so der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer weiter. Daneben fordere der DIHK bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen, die sich für Vereinbarkeit von Familie und Beruf einsetzen. So wäre es „sinnvoll, Arbeitgeberzuschüsse für die Kinderbetreuung auch für schulpflichtige Kinder steuerfrei zu machen zum Beispiel bis zur vierten Klasse“, sagte Dercks dem „Handelsblatt“. (dts)
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