Gemeinsamer Gesetzentwurf von Giffey und Lambrecht soll Frauenquote in Vorständen verschärfen
In Vorständen großer börsennotierter Unternehmen mit mindestens vier Mitgliedern muss künftig mindestens eine Frau vertreten sein. Das sieht der gemeinsame Referentenentwurf der Ressorts von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) für das „Zweite Führungspositionen-Gesetz“ vor, über den das „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe) berichtet. „Die Bereitschaft der Unternehmen, für ihre Leitungsorgane auch Frauen zu gewinnen und damit die Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen weiter zu stärken, muss sich spürbar erhöhen“, heißt es in dem Entwurf.
Keine Quote aber Mindestanforderung für Vorstand
Anders als bei den Aufsichtsräten führe die Bundesregierung in den Vorständen aber keine feste Quote, sondern eine Mindestbesetzung ein. Der Frauenanteil erhöhe sich bei einer wachsenden Zahl von Vorstandsmitgliedern nicht automatisch. Darüber hinaus wolle die Bundesregierung aber die fixe Quote von 30 Prozent in Aufsichtsräten auf alle Unternehmen ausweiten, bei denen die paritätische Mitbestimmung gilt also auch auf nicht börsennotierte, heißt es in dem Referentenentwurf weiter.
„Insbesondere die `Hidden Champions` des deutschen Exportmarkts sind oftmals große GmbHs mit zum Teil mehreren tausend Mitarbeitern, die mithin nicht börsennotiert, aber paritätisch mitbestimmt sind“, heißt es zur Begründung des Gesetzes in dem Referentenentwurf, über den das „Handelsblatt“ berichtet. Es soll im Mai nächsten Jahres in Kraft treten.
Erhöhen wolle die Bundesregierung auch den Frauenanteil im öffentlichen Dienst, heißt es in dem Entwurf weiter. So soll im Bundesgleichstellungsgesetz das Ziel der paritätischen Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Bundesverwaltung bis zum Jahr 2025 festgeschrieben werden. (dts)
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