Giffey geht von höherer Dunkelziffer bei Gewalt gegen Kinder aus

Familienministerin Franziska Giffey geht von mehr Gewalt gegen Kinder wegen des Lockdowns aus. Es würden zwar noch nicht mehr Fälle gemeldet, aber der starke Anstieg der Beratungstätigkeit sei ein erster Hinweis auf das Problem.
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Bundesfamilienministerin Franziska Giffey.Foto: Annegret Hilse/Reuters Pool/dpa/dpa
Epoch Times11. Mai 2020

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat vor einer Zunahme von Gewalt gegen Kinder in der Coronakrise gewarnt. „Dass derzeit kein Anstieg der Fallzahlen zu Gewalt und Missbrauch in der Familie registriert wurde, bedeutet nicht, dass da nichts ist“, sagte Giffey der „Rheinischen Post“ (Dienstagsausgabe). „Im Gegenteil: Es ist davon auszugehen, dass das Hellfeld verengt ist und sich das Dunkelfeld ausweitet.“

Auch deshalb setze sie sich als Familienministerin für schrittweise Lockerungen ein: „Wenn Kinder wieder in Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen gehen, wo sie Ansprechpartner außerhalb der Familie haben, wächst die Möglichkeit, auf Kinderschutzfälle aufmerksam zu werden“, sagte Giffey.

Stark erhöhte Beratungstätigkeit wegen Lockdown

Zuvor hatte der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, bei der Vorstellung einer Sonderauswertung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) vor mehr Gewalt gegen Kinder in der Coronakrise gewarnt. Giffey verwies auf einen drastischen Anstieg der Beratungstätigkeiten. Man wisse, dass die Coronakrise für Familien mit Kindern unter 14 Jahren besonders belastend sei. „So hat sich seit Beginn der Krise die Inanspruchnahme von Online- und telefonischen Beratungsangeboten für Eltern und Kinder verdoppelt“, sagte Giffey.

Neues Jugendschutzgesetz in Arbeit

Sie kündigte mit dem neuen Jugendschutzgesetz, welches derzeit in der Ressortabstimmung sei, mehr Schutz für Kinder und Jugendliche im Netz an. „Es sieht vor, dass alle großen interaktiven Internetdienste, die von Kindern und Jugendlichen wesentlich genutzt werden, ihre Angebote so gestalten, dass Minderjährige geschützt sind, insbesondere auch vor Cybergrooming – sexueller Anmache im Netz“, sagte Giffey. „Zum Beispiel durch sichere Voreinstellungen und ein funktionierendes Melde- und Beschwerdesystem.“ (dts/al)



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