Gesundheitsministerium zahlt 73 Millionen Euro für TOP-Anwälte in Masken-Prozessen

Die in der Corona-Krise angeschafften Masken beschäftigen weiterhin Gerichte und Anwälte. Die Ausgaben für Rechtsberatungskosten seitens des Bundesgesundheitsministeriums sind enorm. Ob diese gerechtfertigt sind, muss noch geprüft werden.
Titelbild
Gesundheitsminister Karl Lauterbach.Foto: John MacDougall/afp via Getty Images
Von 20. Oktober 2024

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Noch immer schwelen Streitfälle rund um Lieferverträge zu Masken, die während der Corona-Krise angeschafft wurden. Diese Verfahren könnten die Ausgaben zulasten der Steuerzahler im Falle eines Unterlegens weiter erhöhen. Das Gesundheitsministerium vergab Mandate an fünf Top-Kanzleien für seine Vertretung, wie das Wirtschaftsmagazin „Capital“ mit Verweis auf einen aktuellen Bericht des Ministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundes berichtet. Ob der Einsatz der Anwälte sachgerecht und erfolgsorientiert war, soll eine Sonderbeauftragte klären.

Für die Verfahren vor dem Landgericht und Oberlandesgericht engagierte das Ministerium Anwälte der internationalen Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC sowie der Unternehmen Deloitte, Flicke Gocke Schaumburg und Dentons. Allein bis Juli 2024 lagen die Ausgaben für externe Anwaltskanzleien bei rund 73 Millionen Euro.

Im selben Monat unterlag der Bund in einem Streitfall vor dem Oberlandesgericht Köln. Wie Epoch Times berichtete, wurde der Bund zu einer Zahlung von 85,6 Millionen Euro verurteilt. In dem Streit ging es um eine Maskenlieferung, deren Bezahlung das Ministerium teilweise wegen fehlerhafter oder verspäteter Lieferung verweigerte. Das Gericht entschied zugunsten des Lieferanten und hob insoweit ein früheres Urteil des Landgerichts Bonn auf.

Zwar wurde vom Gericht keine Revision zugelassen, doch die Anwälte legten hiergegen eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde ein, sodass sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen muss.

Streitwert in Milliardenhöhe und teure Folgerisiken

Aktuell sind am Landgericht Bonn noch rund 70 Masken-Verfahren anhängig. Hinzu kommt eine zweistellige Anzahl an Verfahren in zweiter Instanz am Kölner Oberlandesgericht. Nach bisherigen Angaben des Gesundheitsministeriums beträgt der Streitwert in den noch laufenden Maskenverfahren insgesamt 2,3 Milliarden Euro.

Das von Karl Lauterbach (SPD) geführte Bundesgesundheitsministerium richtet sich derweil auf weitere Schadenersatzzahlungen ein. Für 2025 rechnet der Minister mit sogenannten Abwicklungsrisiken aus dem Maskenkauf in Höhe von etwa 480 Millionen Euro, schreibt „Capital“ unter einem ihm vorliegenden Bericht des Bundesrechnungshofs.

Bis zu 120 Millionen „Finanzrisiken“ aus Direktverträgen, die unter der Leitung von Lauterbachs Vorgänger Jens Spahn (CDU) abgeschlossen wurden, sind ebenfalls eingeplant. Zusätzliche 360 Millionen Euro sind für Maskenbestellungen über ein spezielles Einkaufsverfahren, das sogenannte Open-House-Verfahren, berücksichtigt.

Sonderbeauftragte nimmt Maskendeal unter die Lupe

Im Juli wurde die ehemalige Staatssekretärin im Justiz- und Verteidigungsministerium, Margaretha Sudhof (SPD) als Sonderermittlerin beauftragt, die Beschaffung der Corona-Masken durch das Gesundheitsministerium zu untersuchen. Sie soll die umstrittene Bestellung der Milliarden Gesichtsmasken unter Minister Jens Spahn (CDU) zu Beginn der Corona-Pandemie aufklären und „die Versäumnisse aus der letzten Legislatur grundlegend aufarbeiten und transparent machen“, so Minister Karl Lauterbach (SPD).

Die Beauftragung sorgte für „große Verunsicherung“ bei Mitarbeitern des Ministeriums, wie aus einer Kleinen Anfrage der Union vom 6. September hervorgeht, welche auf die Hintergründe der Einberufung abzielte.

Die Entscheidung zur Einsetzung der Beraterin sei als Reaktion auf die umfassende, wiederholte Kritik des Bundesrechnungshofs an der Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung gefallen, heißt es in der Antwort der Regierung. Hinzu kämen die zwei gerichtlichen Entscheidungen vom 21. Juni und 1. Juli in Rechtsstreiten um die Bezahlung von Corona-Schutzmasken vor dem Oberlandesgericht Köln, in denen das Bundesgesundheitsministerium „mit derzeit noch nicht absehbaren finanziellen Folgen für den Bund unterlag“.

Honorarvertrag läuft bis Ende Dezember

Mit Sudhof wurde zunächst ein Honorarvertrag bis zum 31. Dezember 2024 geschlossen. Unterstützt wird sie von zwei Bundesbeamtinnen. Ein spezielles Auswahlverfahren gab es insoweit nicht. Lauterbach habe vorab den Chef des Bundeskanzleramtes über seine Entscheidung informiert.

Die Sonderbeauftragte soll unter anderem den Fragen nachgehen:

  1. Wurden durch den bisherigen zivilgerichtlichen Vortrag des Bundes seine Interessen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht sachgerecht und erfolgsorientiert vertreten?
  2. Wie können in den rechtshängigen zivilgerichtlichen Verfahren die Effizienz gesteigert und die haushalterischen Belastungen für den Bund reduziert werden?

Mit anderen Worten: Die Sonderbeauftragte soll ermitteln, wie die Vertretung der Top-Anwälte des Ministeriums in den Streitigkeiten um die Maskenlieferungen zu bewerten ist und welche strategischen Maßnahmen geeignet sind, um die Gerichtsverfahren kostengünstig zu beenden.

Auch für die Zukunft wird von ihr eine Handlungsempfehlung erbeten. Ihr wurde die Frage gestellt, wie derartige Auseinandersetzungen in rechtlicher Hinsicht belastbar vermieden werden können, ohne zugleich in tatsächlicher Hinsicht die Möglichkeiten einer wirkungsvollen Beschaffung der öffentlichen Hand in einer gesundheitlichen Notlage internationaler Tragweite zu vereiteln.

Ob der Bericht bis Ende Dezember vorliegt oder eine Verlängerung des Honorarvertrages nötig wird, bleibt abzuwarten.

(Mit Material der Agenturen)



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