Digitale Patientenakte: Widersprüche zwischen Datenschutz und Handhabbarkeit noch nicht gelöst
Nachdem Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Donnerstag seinen Entwurf zum „Patientendatenschutz-Gesetz“ (PDSG) vorgelegt hat, kommt Kritik aus der eigenen Fraktion: Das Gesetz soll Details zur elektronischen Patientenakte regeln, die 2021 eingeführt wird und den zentralen Datenaustausch im Gesundheitswesen ermöglichen soll.
„Eine Patientenakte mit Drei- oder Vierfach-Einwilligung wäre ein bürokratischer Rohrkrepierer“, sagte der CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge dem Fachdienst „Handelsblatt Inside Digital Health“.
Aufgrund von Datenschutzbedenken des Justizministeriums und des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber musste Spahn den Entwurf mehrfach verschieben und mehrere Sicherheitsmechanismen für die Patientenakte ergänzen.
Der CDU-Gesundheitspolitiker befürchtet nun, dass diese so weit gehen könnten, dass Patienten von der Nutzung der Akte abgehalten werden könnten. „Hier werden wir im parlamentarischen Verfahren nachsteuern müssen“, sagte Sorge. Das Gesundheitsministerium blieb vage, ob das Justizressort und Kelber den Entwurf in seiner jetzigen Form mittragen werden: Aspekte zum Datenschutz seien bereits mit beiden besprochen worden, es könne im Rahmen der nun anstehenden Ressortabstimmung aber „weitere Hinweise“ geben, berichtet der Fachdienst „Handelsblatt Inside Digital Health“ unter Berufung auf Ministeriumskreise.
Kelber selbst sagte lediglich, ihm liege der genannte Gesetzesentwurf noch nicht vor, sodass er ihn auch nicht kommentieren könne. Er hatte sich in den vergangenen Wochen beschwert, dass das Gesundheitsministerium ihn zu wenig informiere. (dts)
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