Geschworene erlauben Todesstrafe für Kinomörder von Aurora
James Eagan Holmes, dem sogenannten „Kinomörder von Aurora“, droht weiterhin die Todesstrafe. Die Geschworenen am US-Bezirksgericht in Centennial im Bundesstaat Colorado einigten sich am Montag darauf, die Todesstrafe nicht auszuschließen, nachdem Holmes vor zwei Wochen schuldig gesprochen worden war. In der nächsten Prozessphase soll dann das Strafmaß endgültig festgelegt werden.
Holmes hatte am 20. Juli 2012 in einem Kino in Aurora während der mitternächtlichen Premiere des Films „The Dark Knight Rises“ zwölf Menschen erschossen und 58 weitere zum Teil schwer verletzt. Unmittelbar nach der Tat war er festgenommen worden. Die Verteidigung hatte im Prozess eine Einweisung in die Psychiatrie gefordert. Sein Motiv ist bisher ungeklärt. Zwei Monate vor der Tat hatte sich der Täter legal vier Schusswaffen gekauft, darunter ein halbautomatisches Sturmgewehr vom Typ AR-15.
(dts Nachrichtenagentur)
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