Geschäftsmodell in Gefahr? – Finanzausschuss einigt sich auf Pflicht zur Meldung von Steuertricks
Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sollen künftig verpflichtet sein, dem Fiskus Steuertricks ihrer Mandanten zu melden. Diese Pflicht gelte aber nur für „grenzüberschreitende Steuergestaltung“, erklärten am Mittwoch nach den abschließenden Beratungen im Finanzausschuss des Bundestags die Unionsabgeordneten Antje Tillmann (CDU) und Sebastian Brehm (CSU). „Eine nationale Anzeigepflicht konnten wir erfolgreich verhindern.“ Der Bundestag berät am Donnerstag abschließend über den Gesetzentwurf.
Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die Deutschland umsetzen muss. „Mit dem Gesetz wird es möglich sein, frühzeitig auf ungewollte Steuervermeidungspraktiken zu reagieren“, erklärten Tillmann und Brehm. Es zielt vor allem darauf ab, Unternehmen daran zu hindern, die unterschiedlichen Steuergesetze der EU-Mitgliedsländer für sich auszunutzen.(afp)
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