Gerichtsurteil: Kontaktverbot vom Frühjahr 2020 in Thüringen verfassungswidrig
Das Kontaktverbot während des Lockdowns in Thüringen im Frühjahr 2020 sei „in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig“ gewesen, urteilte das Amtsgericht Weimar und sprach einen Mann in einem Bußgeldverfahren frei, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ nach DPA-Angaben.
In einer Mitteilung vom 20. Januar schilderte das Gericht, dass der Mann im April 2020 mit sieben weiteren Personen im Hof eines Hauses Geburtstag gefeiert hatte, obwohl die damalige Corona-Verordnung von Thüringen Treffen mit höchstens einer haushaltsfremden Person erlaubte. Ein Bußgeldbescheid der Stadt Weimar wurde gegen ihn ausgestellt. Der Mann ging damit vor Gericht.
Die Verfassungswidrigkeit der Corona-Verordnung vom Frühjahr 2020 begründete das Gericht, dass das Infektionsschutzgesetz keine ausreichende Rechtsgrundlage für solch weitreichende Regelungen wie ein Kontaktverbot gebildet habe. Die Anordnung sei nicht verhältnismäßig gewesen und habe gegen die Menschenwürde verstoßen, so das Gericht weiter.
Auch habe es keinen Gesundheitsnotstand gegeben oder ein Zusammenbruch des Gesundheitssystems gedroht, der einen Eingriff in die Menschenwürde gerechtfertigt hätte.
Die Stadt Weimar hat die Möglichkeit, Berufung einzulegen. (sm)
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