AfD-Klage gegen Verfassungsschutz – Gericht will in drei Wochen entscheiden

Das Verwaltungsgericht Köln entscheidet voraussichtlich in etwa drei Wochen über den Antrag der AfD auf einstweilige Anordnung gegen den Bundesverfassungsschutz. Die Partei wehrt sich gegen die öffentliche Einstufung als sogenannter Prüffall.
Titelbild
AfD-Anstecknadel.Foto: Jens Schlueter/Getty Images
Epoch Times7. Februar 2019

Das Verwaltungsgericht Köln entscheidet voraussichtlich in etwa drei Wochen über den AfD-Antrag auf einstweilige Anordnung gegen den Bundesverfassungsschutz.

Das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat nun eine Woche Zeit zur Stellungnahme, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag auf Anfrage weiter mitteilte. Die AfD will dem BfV gerichtlich verbieten lassen, öffentlich über die Einstufung der Bundespartei als sogenannter Prüffall zu berichten.

Die Bekanntmachung des Prüffalls durch das BfV erschwere „die Ausübung der parteilichen Tätigkeit“ in „erheblichem Maße“, heißt es laut West- und Norddeutschen Rundfunk sowie „Süddeutscher Zeitung“ in der 97 Seiten umfassenden Klageschrift vom Montag.

Der Bundesverfassungsschutz hatte im vergangenen Monat die AfD insgesamt zum Prüffall erklärt, bei dem offen zugängliche Quellen ausgewertet werden.

Weil damit aber noch keine offizielle Entscheidung getroffen worden sei, fehle es dem Verfassungsschutz an einer juristischen Grundlage für diese „öffentlich-diskreditierende Mitteilung“, argumentiert die AfD in der Klageschrift. Für jede Wiederholung dieser Formulierung soll das BfV nach dem Willen der AfD ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro bezahlen. (afp)



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