Gericht verurteilt Antifa-Extremistin Lina E. zu fünf Jahren Haft
Das Oberlandesgericht Dresden hat die Linksextremistin Lina E. wegen mehrerer Angriffe auf tatsächliche oder vermeintliche Anhänger der rechtsextremen Szene zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Für ihre drei Mitangeklagten verhängte die Staatsschutzkammer Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren fünf Monaten und drei Jahren und drei Monaten. Unterstützer und Sympathisanten protestierten im Saal lautstark gegen das Urteil. Nach Verkündung des Strafmaßes unterbrach der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats die Verhandlung, weil Zuschauer „Faschofreunde“ und „Scheiß Klassenjustiz“ zur Richterbank skandierten.
Nach Überzeugung der Staatsschutzkammer sind die 28 Jahre alte Studentin und ein gleichaltriger Mitangeklagter der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig; ein 37-Jähriger und ein weiterer 28-Jähriger wegen deren Unterstützung. E. und zwei von ihnen wurden zudem der gefährlichen Körperverletzung beschuldigt, ein vierter Angeklagter der Beihilfe dazu. Die Staatsschutzkammer blieb damit unter den Strafanträgen der Bundesanwaltschaft, die acht Jahre Freiheitsstrafe für die aus dem hessischen Kassel stammende E. sowie zwischen zwei Jahren neun Monaten und drei Jahren neun Monaten für die drei Männer gefordert hatte.
13 Menschen verletzt – zwei davon potenziell lebensbedrohlich
Die Vorwürfe gegen Lina E. und die anderen Beschuldigten wogen schwer. Der Generalbundesanwalt warf ihnen vor, zwischen 2018 und 2020 tatsächliche oder vermeintliche Anhänger der rechtsextremen Szene in Leipzig, Wurzen und Eisenach brutal zusammengeschlagen zu haben. E. gilt bei der Anklagevertretung als Kopf der Gruppe. In mindestens zwei Fällen soll sie das Kommando geführt haben. Ein Kronzeuge hatte die Beschuldigten belastet. Laut Anklage wurden 13 Menschen verletzt, zwei davon potenziell lebensbedrohlich. Die Beschuldigten hätten den demokratischen Rechtsstaat ebenso abgelehnt wie das staatliche Gewaltmonopol, lautete eine weitere Anschuldigung.
Der unter hohen Sicherheitsvorkehrungen laufende Prozess hatte im September 2021 begonnen. Zu diesem Zeitpunkt saß Lina E. bereits zehn Monate in Untersuchungshaft. Bis auf Angaben zur Person schwiegen die Beschuldigten zu den Vorwürfen. Nur Lina E. ergriff beim „letzten Wort“ die Chance und bedankte sich bei ihren Eltern, Angehörigen, allen Unterstützern und Verteidigern.
Verteidigung sieht unterschiedliche Maßstäbe
Für die Verteidigung kamen nach dem Prozessverlauf nur Freisprüche infrage, sie hält den Prozess für politisch motiviert und am falschen Ort geführt. Allein der Umstand, dass die Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen an sich zog, habe zu höheren Strafanträgen geführt, argumentierten sie in ihren Plädoyers. Sie sahen ihre Mandanten einer Vorverurteilung ausgesetzt und warfen den Bundesanwälten vor, bei der Verurteilung rechter und linker Straftäter unterschiedliche Maßstäbe anzusetzen. Dem Gericht wurde unterstellt, voreingenommen zu sein.
Zur Urteilsverkündung wurde besonders Lina E. von Angehörigen und Anhängern im Saal mit Beifall, stehenden Ovationen und Sprechchören empfangen und minutenlang gefeiert. Vor dem Gebäude am Stadtrand, in dem sich der Hochsicherheitssaal von Sachsens Justiz befindet, demonstrierten mehrere Dutzend Anhänger vor allem aus Leipzig. (dpa/er)
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