Oberverwaltungsgericht verhandelt über Dieselfahrverbot in Köln

Die Deutsche Umwelthilfe hatte in erster Instanz vor dem Kölner Verwaltungsgericht eine weiträumige Sperrzone für Dieselfahrzeuge durchgesetzt. Dagegen ist das Land Nordrhein-Westfalen in Berufung gegangen.
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Dieselkrise in Deutschland.Foto: iStock
Epoch Times12. September 2019

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt am Donnerstag über ein Dieselfahrverbot in Köln.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte in erster Instanz vor dem Kölner Verwaltungsgericht eine weiträumige Sperrzone für Dieselfahrzeuge durchgesetzt. Dagegen ist das Land Nordrhein-Westfalen in Berufung gegangen. Das Gericht will eine Entscheidung noch am Donnerstag verkünden.

Umgesetzt wurde das Fahrverbot bislang nicht. Auch der überarbeitete Luftreinhalteplan für die Millionenstadt, der am 1. April in Kraft getreten war, verzichtet auf diese Maßnahme. Die Luftverschmutzung soll mit anderem Mitteln gesenkt werden: So gilt seit dem vergangenen Monat in der Kölner Innenstadt ein Durchfahrverbot für Lastwagen, die mehr als 7,5 Tonnen wiegen.

Die Luftverschmutzung in Köln ist laut EU-Grenzwert zu hoch. Es dürfen entsprechend den EU-Vorgaben im Jahresmittel nur 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter sein, an einigen Stellen der Stadt wurden deutlich höhere Werte gemessen. (dpa)



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