Gericht verhängt Dieselfahrverbote in Köln und Bonn ab April 2019
In Köln und Bonn müssen ab April kommenden Jahres Fahrverbote eingeführt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am Donnerstag verkündeten Urteil nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH). DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch begrüßte das Urteil als „vollen Erfolg“ – die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen kündigte hingegen an, in Berufung zu gehen.
In Köln betrifft das Verbot laut dem Urteil die gesamte grüne Umweltzone, in Bonn zwei besonders belastete Straßen. Die Umwelthilfe hatte zuvor bereits in mehreren anderen Städten Diesel-Fahrverbote vor Gericht erstritten, weil die Stickstoffdioxid-Werte in der Luft gesetzliche Grenzwerte verletzen.
In Köln gelten die Einschränkungen ab April 2019 für Dieselfahrzeuge der Euronorm 4 oder älter sowie für Benziner der Normen Euro 1 und 2. Ab September 2019 muss das Verbot demnach auch Dieselautos der Klasse 5 umfassen. Die streckenbezogenen Fahrverbote in Bonn betreffen ab April die Straßen Belderberg und Reuterstraße. Dabei sind die gleichen Fahrzeugtypen wie in Köln betroffen.
Das Gericht verpflichtete das Land Nordrhein-Westfalen, die Luftreinhaltepläne der beiden Städte bis April zu ergänzen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der derzeitige gültige Plan keine ausreichenden Maßnahmen zur Verbesserung der Luft vorsehe.
Das Land will in Berufung gehen
NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) erklärte daraufhin, Fahrverbote hätten „ganz erhebliche Auswirkungen für Anwohner, Pendler und den gesamten Wirtschaftsstandort der Stadt Köln“. Das Gericht habe die Frage der Verhältnismäßigkeit einer derart weitreichenden Entscheidung nicht dargelegt. „Aus diesem Grund werden wir selbstverständlich in Berufung gehen.“
Zeitgleich empfing Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) am Donnerstag Manager der Autokonzerne Daimler, Volkswagen und BMW zu Gesprächen in Berlin. Nach dem fünfstündigen Treffen erklärte er, dass Daimler und Volkswagen nun bereit seien, bis zu 3000 Euro für den nachträglichen Einbau von Stickoxid-Katalysatoren bei Euro-5-Dieseln zu zahlen. Scheuer betonte zudem, dass auf absehbare Zeit keine konkreten technischen Lösungen zur Hardware-Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen verfügbar sein werden. Erst müsse sein Ministerium konkrete Leistungsvorgaben für die Nachrüstsysteme erarbeiten.
Daimler erklärte, „Mercedes-Benz Kunden in den Schwerpunktregionen mit einem Maximalbetrag von bis zu 3000 Euro beim Kauf einer Hardware-Nachrüstung eines Drittanbieters zu unterstützen.“ Die Nachrüstung müsse vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen werden und nachweislich dazu berechtigen, auch in Straßen mit Fahrverboten einzufahren.
Der Volkswagen-Konzern kündigte für seine verschiedenen Marken an, den Kunden, die nach 2019 weiterhin von Fahrverboten betroffen sind, individuelle Angebote in Höhe von „bis zu 3000 Euro“ machen zu wollen. Die Kunden würden damit etwa beim Kauf eines neuen Autos unterstützt. Sollte es behördlich genehmigte Nachrüstsätze geben, würde sich Volkswagen auf Kundenwunsch finanziell am Einbau beteiligen. Der Konzern betonte jedoch, die Kosten nicht vollständig übernehmen zu wollen.
BMW wiederum will Euro-5-Besitzern, die auch nach 2020 von Fahrverboten betroffen sind, „mit Maßnahmen zur Sicherung ihrer Mobilität im Umfang von bis zu 3000 Euro unterstützen.“
Die Verkehrsexpertin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv), Marion Jungbluth, zeigte sich von den Ankündigungen nicht überzeugt. „Dass Politik und Hersteller sich nicht auf eine gemeinsame Lösung einigen konnten, ist für die Betroffenen wieder mal unbefriedigend“, sagte sie dem „Handelsblatt“. „Während manche Dieselbesitzer auf die volle Kostenübernahme hoffen können, gehen andere leer aus und müssen viel Geld in einen Neuwagen stecken, um mobil bleiben zu können.“ Klarheit und Rechtssicherheit blieben auch bei dieser Einigung auf der Strecke.
Erlaubt ist im Jahresschnitt eine Belastung von höchstens 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Grundlage der Entscheidung ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar, wonach Fahrverbote grundsätzlich zulässig sind, solange sie verhältnismäßig sind. Seitdem hat Hamburg bereits ein Dieselfahrverbot auf zwei Straßenabschnitten eingeführt.
Zuletzt hatten Gerichte unter anderem auch Fahrverbote für Stuttgart, Frankfurt am Main und Berlin angeordnet. Klagen der Umwelthilfe in weiteren Städten sind noch offen. (dts)
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