Gericht untersagt Parteiausschluss von AfD-Mann Bergmüller
Die AfD darf den Spitzenkandidaten der Partei in Oberbayern, Franz Bergmüller, nicht ausschließen. Das entschied das Landgericht Berlin am Dienstag und gab damit einer Klage von Bergmüller statt.
Hintergrund ist der Vorwurf, Bergmüller sei 2013 zeitweilig sowohl Mitglied bei den Freien Wählern in Bayern als auch der AfD gewesen.
Bergmüller selbst, der als einer der prominentesten AfD-Politiker in Bayern gilt und unter anderem als Chef des Vereins für den Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur bekannt wurde, sprach von einer „politischen Intrige“.
Es sei von einem „konkludenten Beitritt des Klägers durch schlüssiges Verhalten auszugehen“, erklärte das Gericht nach Angaben einer Sprecherin.
Selbst für den Fall, dass der AfD-Beitritt fehlerhaft gewesen sei, könne die AfD die Mitgliedschaft nicht mehr kündigen, weil ihr diese Umstände schon seit längerem bekannt gewesen seien. Bergmüller tritt als Spitzenkandidat der AfD in Oberbayern zur Landtagswahl im Oktober an. (afp)
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