Gericht spricht „Compact“-Herausgeber Jürgen Elsässer Recht auf Sparkassenkonto zu

Zwei Monate lang hatte Jürgen Elsässers COMPACT Magazin GmbH keinen Zugang zu einem Girokonto. Vor Kurzem entschied das Oberverwaltungsgericht Magdeburg, dass dies Unrecht sei. Elsässer sieht einen Lichtblick.
Titelbild
Jürgen Elsässer, der Chef der COMPACT-Magazin GmbH, hat erneut einen juristischen Triumph gefeiert: Eine Sparkasse darf sich nicht weigern, für ihn ein Konto zu führen. Foto:Foto: Lucas Bäuml/dpa/dpa
Von 5. Dezember 2024

Der Journalist und Publizist Jürgen Elsässer hat einen weiteren Sieg gegen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erzielt: Seine COMPACT Magazin GmbH darf und kann ihre Geldgeschäfte wieder über ein ganz normales Geschäftskonto abwickeln.

Wie erst jetzt bekannt wurde, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg bereits am 21. November 2024, dass die Sparkasse Burgenlandkreis ein Girokonto für Elsässers Unternehmen eröffnen müsse. Der Beschluss ist nach Angaben Elsässers „unanfechtbar“ (Az.: 4 M 149/24).

Elsässer zufolge war sein Unternehmen seit dem 1. Oktober 2024 vom Zahlungsverkehr abgeschnitten. Ab diesem Termin seien Transaktionen über sein letztes Geschäftskonto, das er bei der Waldeck-Frankenberger Bank eG in Korbach unterhalten hatte, nicht mehr möglich gewesen. Die Genossenschaftsbank habe ihm das Konto zuvor auf erheblichen Druck der Behörden gekündigt. Es sei das sechste Konto gewesen, das er seit Februar 2024 verloren habe.

„Diese dunklen Tage sind jetzt vorbei“, sagte Elsässer am 4. Dezember 2024 bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Brandenburger AfD-Fraktionsvorsitzender Dr. Christoph Berndt in den Räumlichkeiten des Potsdamer Landtags. Sein neues Konto sei seit dem Vortag aktiv, sein Unternehmen könne wieder frei agieren, so Elsässer.

„Bei einer Firma oder einem Verlag, der drei Millionen Euro Jahresumsatz“ mache, sei es „ein gewaltiges Problem“ gewesen, zwei Monate lang nicht mehr am Zahlungsverkehr teilnehmen zu können, sagte Elsässer.

Der „Compact“-Chef Jürgen Elsässer (l.) und Dr. Christoph Berndt, der AfD-Fraktionsvorsitzende im brandenburgischen Landtag, während ihrer Pressekonferenz am 4. Dezember 2024 im Potsdamer Landtag. Foto: Bildschirmfoto/YouTube/AfD-Fraktion Brandenburg

Der „Compact“-Chef Jürgen Elsässer (l.) und Dr. Christoph Berndt, der AfD-Fraktionsvorsitzende im brandenburgischen Landtag, während ihrer Pressekonferenz am 4. Dezember 2024 im Potsdamer Landtag. Foto: Bildschirmfoto/YouTube/AfD-Fraktion Brandenburg

Zweite Entscheidung zugunsten „Compact“

Es handele sich um seinen „zweiten Sieg über Nancy Faeser und ihre diktatorischen Anmaßungen“, erklärte Elsässer. Der „erste Sieg“ habe sich am 14. August dieses Jahres ereignet: Damals hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG) ein Verbot des Print- und Onlineangebots der COMPACT-Magazin GmbH im Eilverfahren weitgehend aufgehoben.

Nach Angaben des BVerwG war das „Compact“-Verbot bereits am 5. Juni 2024 unter Nutzung des Vereinsrechts verfügt worden. Am 16. Juli hatten Polizeibeamte dazu Geschäftsräume in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie Wohnungen von führenden Mitarbeitern, der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern durchsucht.

Faeser hatte damals erklärt, dass sie das Erscheinen von Elsässers „Compact“-Heft persönlich habe unterbinden wollen. Das Monatsmagazin sei ihrer Ansicht nach „ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“, dass „auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie“ hetze, so Faeser.

Bedeutung „für die gesamte oppositionelle Landschaft“

Der OVG-Entscheid sei im Übrigen nicht nur für sein eigenes Unternehmen „von erheblicher Bedeutung“, sondern auch „für die gesamte oppositionelle Landschaft“, betonte Elsässer. Immerhin sei bereits „eine ganze Reihe oppositioneller Medien oder sogenannter Vereine“ mit Debanking, Kontenkündigungen oder Kontensperren konfrontiert worden. Das „Multipolar“-Magazin habe seit 2020 rund 40 derartige Fälle ausgegraben.

Elsässer wies darauf hin, dass der Beschluss sich lediglich auf Sparkassen beziehe, weil diese „Anstalten des öffentlichen Rechts“ und somit den Grundrechten „in besonderer Weise verpflichtet“ seien. Privatwirtschaftlichen Kreditinstituten wie etwa der Commerzbank stehe es weiterhin frei, Kontoeröffnungen abzulehnen (Video auf YouTube).

OVG Magdeburg verwies auf Gleichbehandlungsgrundsatz

Das OVG Magdeburg habe seinen Beschluss unter Verweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes begründet, erläuterte Elsässer: Die Verweigerung, ein Konto für die COMPACT Magazin GmbH zu eröffnen und zu führen, stelle nach Ansicht des OVG eine „Ungleichbehandlung“ dar, „die nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sei“, wie es auch in der Pressemitteilung zum Beschluss heißt (PDF). Die Tatsache, dass die Antragstellerin, also „Compact“, durch den Bundesverfassungsschutz beobachtet werde, bedeute nicht, dass sie ihr Grundrecht aus Artikel 3 GG verwirkt habe.

Zudem habe das Gericht klargestellt, dass „Compact“ „nicht mit Organisationen und Bestrebungen vergleichbar“ sei, „die von den Verfassungsschutzämtern als erwiesen rechtsextrem beobachtet werden“, wie Elsässer aus dem ausführlichen Beschlusspapier vorlas. Das sei für ihn eine „bahnbrechende Aussage“, denn Faeser und der Verfassungsschutz habe die COMPACT-Magazin GmbH „immer wieder als erwiesen rechtsextrem oder sogar als gesichert rechtsextrem verleumdet“.

Elsässer gab zu bedenken, dass Faeser bereits 2022 angekündigt hatte, ihre Ziele mit Methoden des sogenannten Debankings durchsetzen zu wollen. Das gehe aus einem Papier des Bundesinnenministeriums hervor. In der Tat heißt es im „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ des BMI (PDF):

Wir wollen rechtsextremistische Netzwerke zerschlagen. Dafür wollen wir sie schneller und besser identifizieren, ihre Strukturen durchschauen und wirkungsvoll bekämpfen. Dazu werden wir die Finanzaktivitäten rechtsextremistischer Netzwerke aufklären und austrocknen. Denn ohne Finanzmittel gibt es keine Propaganda und keine Aktivitäten, um Menschen zu radikalisieren und zu rekrutieren.“



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