Sperrung der Berliner Friedrichstraße für Autoverkehr rechtswidrig

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Blick auf die Friedrichstraße in Berlin.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times25. Oktober 2022

Auf der Berliner Friedrichstaße gilt vorerst wieder freie Fahrt für Autos. Die teilweise Sperrung der Straße im Stadtteil Mitte für den Kraftfahrzeugverkehr ist rechtswidrig, beschloss das Verwaltungsgericht Berlin in einer am Dienstag verkündeten Eilentscheidung. Das Gericht gab damit der klagenden Inhaberin eines Geschäfts nahe der Friedrichstraße recht. (VG 11 L 398/22)

Nach Auffassung des Gerichts liegen die Voraussetzungen für die Straßensperrung nicht vor. Die Straßenverkehrsbehörden könnten die Nutzung bestimmter Straßenabschnitte nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Das sei hier nicht der Fall. Der Sperrung sei zudem wegen der weiter bestehenden straßenrechtlichen Widmung der Friedrichstraße, die auch den Kraftfahrzeugverkehr umfasse, nicht möglich.

Die Senatsverwaltung hatte Mitte 2020 im Rahmen eines Verkehrsversuchs einen Abschnitt auf der Friedrichstraße für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Begründet wurde dies damit, dass die Friedrichstraße „entsprechend ihrer Lage, der vorwiegend touristischen Nutzung als Flaniermeile und ihres historischen Kontextes“ wegen dauerhaft verkehrsberuhigt werden solle.

Als das Versuchsprojekt Ende Oktober 2021 auslief, verlängerte die Verwaltung die Sperrung per Anordnung, um die Zeit bis zur endgültigen Umwidmung der Straße zu überbrücken.

Dem Eilantrag der Antragstellerin dagegen gab das Verwaltungsgericht nun statt. Die Behörde habe ihre Entscheidung nur darauf gestützt, dass die Aufenthaltsqualität in der Friedrichstraße als Geschäftsstraße verbessert werden solle. Die Straßenverkehrsordnung enthalte aber keine Rechtsgrundlage, um den Fahrzeugverkehr allein wegen verkehrsordnungspolitischer Konzeptionen zugunsten des öffentlichen Nahverkehrs sowie des Anwohner- und Wirtschaftsverkehrs zu verdrängen, erklärte das Gericht.

Das Land Berlin muss die betreffenden Verkehrszeichen binnen zweier Wochen nach Rechtskraft der Entscheidung entfernen. Gegen den Beschluss ist Beschwerde am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Die Senatsverwaltung hält ungeachtet dessen an den Plänen für eine dauerhafte Flaniermeile auf der Friedrichstraße fest. Das Verfahren zur endgültigen Umwandlung zu einer autofreien Straße laufe „unabhängig von der heutigen Gerichtsentscheidung weiter“, erklärte Bettina Jarasch (Grüne), Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. (afp/dl)



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