Gericht: Schilder für Frauenparkplätze im öffentlichen Raum nicht zulässig

Die Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung kennen keine Beschilderung eines ausschließlich für Frauen reservierten Parkplatzes, so ein Gericht.
Titelbild
Heinweisschild für einen Frauenparkplatz.Foto: Ralf Hirschberger/dpa
Epoch Times23. Januar 2019

Städte und Gemeinden dürfen auf öffentlichen Parkplätzen laut Verwaltungsgericht München keine Frauenparkplätze ausweisen. In einem am Mittwoch ohne Urteil beendeten Rechtsstreit um einen von der Stadt Eichstätt ausgewiesenen Frauenparkplatz machte der zuständige Richter dem Gericht zufolge deutlich, dass im öffentlichen Raum nur die Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung verwendet werden dürften. Diese kenne aber keine Beschilderung eines ausschließlich für Frauen reservierten Parkplatzes.

Auch wenn die zuständige Behörde die Beschilderung als Frauenparkplatz nur als reine Empfehlung oder Frage der Höflichkeit verstanden wissen wolle, dürfe sie nicht solche Schilder aufstellen, erklärte der Richter. Auf privat betriebenen Parkplätzen etwa von Supermärkten oder in privaten Parkhäusern sei das Ausweisen von Frauenparkplätzen aber zulässig.

Im vorliegenden Fall hatte sich ein männlicher Autofahrer über die Beschilderung auf einem Parkplatz in Eichstätt geärgert. Dort hatte die Stadt nach einem tätlichen Angriff auf eine Frau Parkplätze nur für Frauen ausgewiesen. Der Kläger fühlte sich als Mann ungleich behandelt und kritisierte auch eine angebliche Diskriminierung von Frauen und zog deshalb vor Gericht.

In der mündlichen Verhandlung einigten sich Kläger und Stadt nun aber darauf, dass die Stadt bis spätestens Ende Februar statt der bisherigen „Nur für Frauen“-Schilder andere Schilder montiert, die lediglich eine Empfehlung oder Bitte für das Parken nur durch Frauen aussprechen. Das Verfahren wurde mit der Einigung eingestellt. (afp)



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