Gericht prüft Klima-Klagen gegen Bundesregierung

Mit ihrem Protest wollen Umweltverbände ihre Kritik an der Klimapolitik der Regierung unterstreichen. Im Gericht dominieren juristische Fragen. Etwa: Sind die Verbände überhaupt klageberechtigt?
Aktivisten vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin. Dort wird über eine Klag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Bundesregierung verhandelt.
Aktivisten vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin. Dort wird über eine Klag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Bundesregierung verhandelt.Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa
Epoch Times23. November 2023

Damit Klimaziele erreicht werden, wollen Umweltorganisationen die Bundesregierung gerichtlich zu wirkungsvollen Maßnahmen verpflichten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) prüft seit Donnerstag entsprechende Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Naturschutzes Deutschland (BUND). Sein Urteil will das Gericht am 30. November verkünden.

Die Kläger fordern in den drei miteinander verbundenen Verfahren Sofortprogramme, die die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmengen in den Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre bis 2030 sicherstellen. Die bislang vorgesehenen Maßnahmen reichen aus ihrer Sicht nicht aus, um die Höchstmengen klimaschädlicher Treibhausgase in den einzelnen Bereichen einzuhalten.

Forderung: Regierung soll sich an eigene Gesetze halten

„Die Bundesregierung missachtet vorsätzlich Klimaziele“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch vor der mündlichen Verhandlung. Mit der Klage wolle man sie zwingen, sich an die eigenen Gesetze zu halten und effektive CO2-Einsparmaßnahmen umzusetzen. „Alles, was zumutbar ist, muss in Angriff genommen werden“, so Resch.

Vor der mündlichen Verhandlung des zuständigen 11. Senats protestierten Aktivisten mit Masken von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) vor dem Gericht. Dabei warfen sie ein Schild mit der Aufschrift „Klimakanzler“ in eine Tonne.

Im Gericht bestimmten formaljuristische Fragen die Diskussion. Zu den Schwerpunkten gehörte die Frage, ob die Umweltorganisationen überhaupt berechtigt sind zur Klage.

Für Sofortprogramme sind jeweils die Ministerien zuständig, deren Bereich betroffen ist. Beschlossen werden die Maßnahmen dann durch die Bundesregierung. In den aktuellen Fällen geht es um die Klimaziele in den Sektoren Verkehr und Gebäude. Insgesamt hat die Umwelthilfe nach Angaben von Resch fünf Klagen gegen die Bundesregierung eingereicht. Das OVG will im Februar 2024 über weitere Verfahren verhandeln.

Das Klimaschutzgesetz war im Juni 2021 verschärft worden. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Gesetzgeber verpflichtet, die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Deutschland soll danach bis 2045 treibhausgasneutral werden, bis 2030 sollen die Emissionen um mindestens 65 Prozent sinken. (dpa)



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