Gericht: Presse hat kein Recht auf Infos zu Merkels und Spahns CureVac-Absprachen
Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte am Donnerstag den Eilantrag eines Journalisten ab, der Auskunft über die Abstimmung zwischen den Politikern verlangt hatte. Im März hatten Berichte für Aufsehen gesorgt, wonach sich die USA den etwaigen CureVac-Impfstoff exklusiv sichern wollten.
Ein Journalist forderte das Bundesgesundheitsministerium auf, Auskunft über Absprachen dazu zwischen Merkel und Spahn zu erteilen. Nach der Ablehnung des Ministeriums zog er vor das Verwaltungsgericht. Er argumentierte, als Vertreter der Presse stehe ihm wegen des Grundrechts der Pressefreiheit der geltend gemachte Auskunftsanspruch zu. Auch beziehe sich die Auskunft auf die aktuelle Pandemie, weshalb ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein hoher Gegenwartsbezug bestünden.
Das Gericht folgte dem nicht. Denn dem Auskunftsanspruch stehe der Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung entgegen. Dieser schütze laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen, „um die eigenverantwortliche Kompetenzausübung der Regierung zu gewährleisten“, teilte das Gericht mit. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.
Mitte Juni gaben die deutschen Aufsichtsbehörden dem Tübinger Biotechunternehmen grünes Licht für eine klinische Studie mit einem weiteren möglichen Impfstoff gegen Corona. Der Bund hatte zuvor angekündigt, sich mit 300 Millionen Euro an CureVac zu beteiligen.
Die Berichte über ein Übernahmeangebot durch die US-Regierung wies das Unternehmen wiederholt zurück, auch habe es keine Anfrage für eine exklusive Nutzung des Impfstoffs gegeben. Es bestätigte jedoch, als einziges deutsches Unternehmen zu Gesprächen ins Weiße Haus eingeladen gewesen zu sein. (afp/sua)
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