Klimaaktivistin muss Polizeieinsatz an Berliner Flughafen teilweise bezahlen

Eine Klimaaktivistin muss anteilig einen von ihr verursachten Polizeieinsatz am Flughafen Berlin-Brandenburg bezahlen. Ihre Klage gegen einen entsprechenden Gebührenbescheid der Bundespolizei wurde abgewiesen, wie das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag bestätigte.
Die Aktivistin war im Dezember 2022 durch ein zuvor in den Zaun geschnittenes Loch auf das Flughafengelände eingedrungen und hatte sich gemeinsam mit einem weiteren Menschen auf dem Rollfeld festgeklebt.
Gebührenbescheid über 1017,74 Euro
Die Bundespolizei leitete daraufhin verschiedene Maßnahmen ein und ließ unter anderem die Flughafenumzäunung bestreifen. Außerdem setzte sie einen Hubschrauber ein, um das Gelände zu überwachen. Ein Drittel der dadurch entstandenen Kosten sollte aus Sicht der Bundespolizei die Aktivistin bezahlen. Ein entsprechender Gebührenbescheid über 1017,74 Euro wurde laut Verwaltungsgericht im April 2023 erlassen.
Nachdem ihr Widerspruch gegen den Gebührenbescheid von der Bundespolizei zurückgewiesen wurde, klagte die Aktivistin im Dezember 2023. Laut Verwaltungsgericht bezweifelte sie die individuelle Zurechenbarkeit und war auch der Ansicht, weder Ziel noch Empfängerin der Leistungen gewesen zu sein.
Maßnahmen berechtigt
Dies sah das Verwaltungsgericht anders und wies die Klage ab. Die Maßnahmen der Bundespolizei seien berechtigt gewesen und der Gebührenbescheid rechtmäßig. Das unbefugte Betreten der Rollfläche habe die Sicherheit des Luftverkehrs behindert.
Es sei damit zu rechnen gewesen, dass ohne weiteres Eingreifen der Bundespolizei weitere Menschen auf das Rollfeld gelangen und sich festkleben würden, erklärte das Gericht. Auch sei nicht auszuschließen gewesen, dass Manipulationen zulasten des Flugverkehrs stattfanden oder verbotene Gegenstände auf das Flughafengelände gebracht wurden.
Die präventive Bestreifung des Zauns sei notwendig gewesen, um weitere Beschädigungen festzustellen, hieß es in der Urteilsbegründung weiter. Der Hubschrauber sei das einzige geeignete Einsatzmittel gewesen, um das gesamte, teils schwer einsehbare Gelände schnell und präzise aufzuklären.
Zunächst machte die Bundespolizei das Urteil öffentlich. Es fiel am 26. März und ist noch nicht rechtskräftig. (afp/red)
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