Gericht kippt Auflagen für Proteste gegen A49-Ausbau in Hessen
Im Streit um Protestcamps gegen den geplanten Ausbau der Autobahn 49 in Mittelhessen haben Umweltschützer vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg errungen. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe stellte in am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen die aufschiebende Wirkung von Klagen der Campanmelder gegen Verbots- und Auflagenbescheide teilweise wieder her. In Gießen wurden am Dienstag im Zusammenhang mit Protesten gegen das Projekt mindestens 70 Autos beschädigt.
Hintergrund der Beschlüsse aus Karlsruhe sind Proteste gegen Waldrodungen für den Ausbau der Autobahn zwischen Kassel und Gießen. In dem Streit geht es unter anderem um ein Auflagen für ein Protestcamp. Die Verfassungsrichter stellten fest, dass der mit dem Fall befasste Verwaltungsgerichtshof Hessen das Anliegen der Kläger in dem Eilverfahren in einer „die Rechtsschutzgarantie verletzenden Weise“ interpretiert habe.
Regierungspräsidium hat bis zum 24. September Zeit, neue Anordnung zu erlassen
Dem Regierungspräsidium Gießen wird aber bis zum 24. September Zeit gegeben, um eine mögliche neue Anordnung zu erlassen. Das Regierungspräsidium hatte zwar Protestveranstaltungen erlaubt, das Übernachten aber verboten. Der geplante Autobahnabschnitt soll die A49 mit der A5 und somit Kassel und Gießen miteinander verbinden. Dazu sollen rund hundert Hektar des Dannenröder Forsts gerodet werden. Die Aktivisten wollen dies verhindern.
Der Autobahnausbau beschäftigte in den vergangenen Jahren zahlreiche Gerichte. Die schwarz-grüne Landesregierung unter Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) plant trotz aller Proteste den Weiterbau der A49. Im Koalitionsvertrag von 2018 wird ihre Fertigstellung explizit erwähnt.
„Solidarische autonome Kleingruppe“ beschädigt aus Protest 70 Autos in Gießen
In Gießen wurden in der Nacht zum Dienstag im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Ausbau indes mindestens 70 Autos beschädigt. Alle Fahrzeuge wurden mit einem roten „X“ besprüht, wie das Polizeipräsidium Mittelhessen mitteilte. Demnach bekannte sich eine „solidarische autonome Kleingruppe“ zu den Sachbeschädigungen. Die ersten Geschädigten bemerkten den Schaden demnach am Morgen.
Zudem sei bei mehreren Medien eine Mail mit einem Bekennerschreiben eingegangen. Darin heiße es, dass die rote Markierung an den Autos eine „Freigabemarkierung zum Abfackeln“ sei. Die Nummernschilder seien notiert. Sie würden die ersten sein, die „platt“ gemacht würden, wenn die Räumung im Dannenröder Forst beginne, heiße es in dem Schreiben weiter. Angesichts der Drohungen im Bekennerschreiben werden die Betroffenen nun betreut.
NABU fordert Baustopp
Der Naturschutzbund (NABU) in Hessen forderte von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) einen sofortigen Stopp des umstrittenen Ausbaus der A49. „In Zeiten des Klimawandels passt es nicht mehr, weitere Autobahnen zu bauen und dafür zusammenhängende Waldgebiete zu opfern“, erklärte der Nabu-Landeschef Gerhard Eppler.
Er rief die hessische Landesregierung dazu auf, sich öffentlich gegen den Weiterbau der A49 auszusprechen. Der Ausbau lasse sich nicht mehr mit zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses rechtfertigen. Der Weiterbau müsse noch einmal auf den Prüfstand. „Die Verkehrspolitik der Zukunft muss stärker auf den öffentlichen Nah- und Fernverkehr ausgerichtet werden“, erklärte Eppler. (afp)
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